Vorlageverfahren beim EuGH, Teil 2: Geldbußen bei Datenschutzverstößen
Es geht um Geldbußen von 15 Millionen € wegen Datenschutzverstößen
Der Fall, den das KG Berlin zu entscheiden hat, wirkt spektakulär. Es geht um Geldbußen gemäß Art. 83 DSGVO in Höhe von insgesamt fast 15 Millionen €. Verhängt hat diese Geldbußen die Datenschutzaufsicht Berlin gegen ein großes Vermietungsunternehmen. Grund hierfür war, dass das Unternehmen nach Auffassung der Datenschutzaufsicht gegen Löschungspflichten verstoßen und Daten von Mietern zu lange gespeichert hat.
Umstritten sind die Ermittlungspflichten der Aufsichtsbehörden
Anlass für die Vorlage zum EuGH war, dass rechtlich umstritten ist, was genau eine Aufsichtsbehörde ermitteln muss, bevor sie eine Geldbuße gegen ein Unternehmen – und nicht etwa gegen dessen Geschäftsführer – verhängt. Dazu gibt es zwei Meinungen:
- Manche Gerichte halten es für ausreichend, wenn die Aufsichtsbehörde belegen kann, dass die Vorgaben der DSGVO im Ergebnis verletzt worden sind. Im konkreten Fall würde dies bedeuten: Ausreichend wäre der Nachweis, dass Daten länger gespeich…