Wann verjähren Datenschutzverstöße?
Die Geldbußen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollten eigentlich nicht der einzige Anreiz für Unternehmen sein, datenschutzkonform mit personenbezogenen Daten umzugehen.
Allerdings zeigt die Praxis, dass die Sanktionsmöglichkeiten erheblich dazu beigetragen haben, die Anforderungen durchzusetzen, die die DSGVO an die Verarbeitung von personenbezogenen Daten stellt.
Nach Art. 83 Abs. 1 DSGVO sollen die Geldbußen nicht nur wirksam und verhältnismäßig sein, sondern auch eine abschreckende Wirkung entfalten.
Daher haben die Datenschutzaufsichtsbehörden seit nunmehr eineinhalb Jahren die Möglichkeit, aufgrund von Datenschutzverstößen Bußgelder zu verhängen, die in ihrer Höhe bis zu 20 Millionen Euro bzw. im Fall von Unternehmen bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe, dem das Unternehmen angehört, betragen können (Art. 83 Abs. 5, 6 DSGVO).
Entsprechend finden sich immer häufiger Meldungen über sehr hohe Geldbußen, wie z.B. durch die französische Datenschutzbehörde CNIL. Sie verhängte jüngst ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro gegen Google.
Vor hohen Sanktionen sind auch deutsche Unternehmen nicht sicher: Aktuell hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine 200.000-Euro-Geldbuße gegen Delivery Hero Deutschland verhängt.
Keine unbegrenzte Verfolgung von Datenschutzverstößen
Die Aufsichtsbehörden können Datenschutzverstöße nicht unbegrenzt verfolgen. Das ergibt sich aus dem Prinzip des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit.
Danach soll ein Bürger nicht unbegrenzt lang…