Ein Weg, den Schadsoftware nutzt, um sich auf Systemen zu manifestieren, sind verseuchte USB-Sticks. Um zu verhindern, dass Beschäftigte sie nutzen, gibt es grundsätzlich zwei Wege:
- Der technische Weg verhindert alle nicht zugelassenen USB-Sticks.
- Der organisatorische Weg verbietet, andere als die zugelassenen USB-Sticks zu nutzen.
Schulen ist gut, …
Den zweiten Weg sollten Verantwortliche jedoch nur gehen, wenn sie absolut nicht darauf verzichten können, solche USBSticks zu nutzen. In diesem Fall heißt es, die beschäftigten Personen in Schulungen und durch Datenschutzrichtlinien zu verpflichten, nur zugelassene USB-Sticks zu verwenden.