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28. Januar 2019

Muster: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Informationen nach Art. 13 DSGVO

DP+
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Die Informationspflichten bringen viele Verantwortliche, gleich ob öffentlich oder nicht, „aus dem Tritt“. Die Frage ist meist: Wie lässt sich das bloß in der Praxis umsetzen? Wir stellen ein konkretes Beispiel vor. Das Muster vereinigt Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Informationen nach Art. 13 DSGVO.

Die Idee, das Verzeichnis und die Informationen in tabellarischer Form darzustellen, stammt von den Internetseiten des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht. Mit dieser komprimierten Form ist es möglich, sämtliche Informationen in einem einzigen Dokument zu führen.

Bei der Definition der Verarbeitungstätigkeiten stand eine Kommune mittlerer Größe Pate. Sicherlich gibt es in anderen Rathäusern an einigen Stellen Überarbeitungsbedarf. Und auch Unternehmen müssen natürlich an vielen Stellen anpassen und können „nur“ die Grundstruktur nutzen.

Doch grundsätzlich ist der Spagat aus Komprimierung und Transparenz gelungen. Mit dieser Lösung benötigt jedes Formular nur mehr den Hinweis auf die Fundstelle im Internet. Konkret bekommen alle Formulare den Hinweis „Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.musterdorf.de/datenschutz“.

Eine ausführliche Vorstellung des Musters sowie Hintergrundinformationen finden Sie im Beitrag Informationspflichten: Muster (nicht nur) für Kommunen

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