Startseite Verarbeitungstätigkeiten Videoüberwachung: Beispiel für ein vollständiges Informationsblatt
Dies ist ein Beispiel für ein vollständiges Informationsblatt zur Videoüberwachung.
Bei diesem und dem Muster für ein vorgelagertes Hinweisschild nach Art. 13 DSGVO handelt sich zwar lediglich um – von den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte – Beispiele, d.h. die Verantwortlichen können ihren gesetzlichen Informationspflichten auch mithilfe anders gestalteter Blätter nachkommen.
Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden müssen mindestens die in den Mustern genannten Pflichtinhalte in einem Aushang am Ort der Videoüberwachung gut erkennbar sein. Betroffenen Personen müssen die genannten „weiteren Pflichtinformationen“ auf Anfrage mitgeteilt werden.
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