Um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden, ist ein Datenschutz-Management nötig. Wie bauen Verantwortliche ein solches Management auf? Was können Datenschutzbeauftragte (DSB) raten?
Online-Anbieter sind verpflichtet, zu gewährleisten, dass Zugänge zu Nutzer-Accounts und internen Bereichen sicher ausgestaltet sind und sich dadurch die Wahrscheinlichkeit spürbar reduziert, dass jemand Daten unbefugt verarbeitet. Die Checkliste zeigt die Punkte, die Webseiten-Betreiber dabei beachten müssen.
Über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auch mehr als fünf Jahre nach ihrer ersten Anwendung viel berichtet und diskutiert. Häufig geht es dabei um spezielle Fragen zum Datenschutzrecht der EU. Vieles wird jedoch verständlicher, wenn man sich gezielt mit den Grundlagen der DSGVO befasst. Das hilft auch, die Mitarbeitenden im Unternehmen zu sensibilisieren.
Jedes Unternehmen lebt davon, Nachwuchs zu rekrutieren. Dabei muss es im Einklang mit den Vorgaben der DSGVO den Bewerber transparent über den Umgang mit seinen Daten informieren. Was sich einfach anhört, ist in der Praxis eine echte Herausforderung.
Wie alle gesetzlichen Regelungen kann auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie richtig umgesetzt wird. Das stellen die Datenschutzaufsichtsbehörden mit ihren Kontrollen sicher. Womit müssen Verantwortliche rechnen?
Die DSGVO hat die DSFA eingeführt, um bei Hochrisikoverarbeitungen die Grundrechte der Bürger besser zu schützen. Während die Listen von Verarbeitungen, die eine Folgenabschätzung nötig machen, zunehmend vorhanden sind, fragt sich weiterhin, wie sich eine DSFA konkret durchführen lässt.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt den technischen Datenschutz. Sie bleibt aber vage, was konkrete Maßnahmen angeht. Wir stellen Möglichkeiten vor, diese Lücke zu füllen.