So lassen sich Datenzugriffe einer KI kontrollieren
KI braucht Daten – aber nicht grenzenlos
Die besonderen Herausforderungen für den Datenschutz bei Künstlicher Intelligenz (KI) machte Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, einmal so deutlich: „Datenschutz setzt … auf das Prinzip der Datensparsamkeit, während KI Datenhunger hat“. Offensichtlich muss man diesem Datenhunger einer Künstlichen Intelligenz Grenzen aufzeigen, um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden zu können.
KI-Richtlinien regeln, schützen aber nicht
Wer Grenzen einrichten will, muss diese zuerst definieren. Das geschieht in einer KI-Richtlinie.
So wichtig solche Richtlinien auch sind, weder menschliche Nutzende noch eine KI lassen sich allein dadurch zuverlässig von unerlaubten Zugriffen abhalten. Vielmehr muss es eine technische Umsetzung der definierten Grenzen auch für die KI geben.
Wie aber lassen sich konkrete Vorgaben, welche Daten eine KI nutzen darf und welche nicht, technisch umsetzen? Ganz einfach: genau wie bei menschlichen Nutzerinnen und Nutzern, die auf Daten zugreifen wollen. Nutzen Sie das bewährte Mittel der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM).
TOMs bei der Entwicklung und dem Betrieb von KI-Systemen
Wenn z.B. die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrem Positionspapier zu KI-Systemen…