Integrität: Die große Unbekannte unter den Schutzzielen im Datenschutz
Integrität gehört sowohl zu den Schutzzielen der IT-Sicherheit als auch zu den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Trotzdem sind Schutzziele wie Vertraulichkeit und Verfügbarkeit weitaus stärker in der Diskussion und finden sich eher in den Datenschutz-Konzepten wieder.
Wer den Grundsatz zur Vertraulichkeit und Integrität in der DSGVO betrachtet, dem mag auf den ersten Blick nicht klar sein, was darin eigentlich mit Integrität zu tun hat. In Artikel 5 DSGVO heißt es: „Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).“
Die IT versteht unter der Forderung nach Integrität, dass Angreifer, aber etwa auch Beschäftigte Daten nicht ungewollt, unerlaubt und unerkannt verändern können. Daten müssen vor Manipulationen geschützt sein. Was aber hat das mit dem Datenschutz zu tun?