Standortdaten machen Personen leichter identifizierbar und Nutzerprofile zu Bewegungsprofilen. Entsprechend begehrt sind sie bei Werbetreibenden, entsprechend hoch muss ihr Schutz sein. Doch die unerwünschte Ortung hat viele Gesichter. Welche Gegenmaßnahmen wirken wirklich?
Seit Inkrafttreten des TTDSG hat sich die Onlinewelt leise, aber stetig von den omnipräsenten Cookies verabschiedet. Nun sind die meisten Tools cookielos. Das macht es Verantwortlichen und DSB immer schwieriger, zu erkennen, welche Daten bei Webseitenaufrufen verarbeitet werden.
Ohne Webstatistik ist es kaum möglich, Internetangebote zielgerichtet zu verbessern. Die meisten Lösungen für Webanalysen kommen aber ohne zusätzliche Datenschutz-Vorkehrungen nicht aus. Was müssen Sie daher tun, um datenschutzkonform zu sein?
Sind Cookies Textdateien? Ist Google Analytics ohne Einwilligung verwendbar? Wir sprechen mit Dr. DSGVO Klaus Meffert über die datenschutzkonformen Alternativen für Marketing-Analysen sowie über risikoarme Einsatzszenarien für KI-Anwendungen.
Ein Arbeitgeber wollte stets exakt nachprüfen können, wann sich die Fahrzeuge des Unternehmens in den letzten sechs Monaten wo befunden hatten. Die Datenschutzaufsicht verhängte deswegen allerdings eine recht saftige Geldbuße.
Das Auswerten von Website-Besuchern hilft bei der Beurteilung, welche Inhalte besonders beliebt und welche weniger relevant sind. Viele denken hierbei an Google Analytics. Dabei gibt es zahlreiche datenschutzkonforme Alternativen. Neben der Rechtssicherheit bieten sie den Vorteil, keine Einwilligung zu benötigen.
Wie sieht es in bezug auf Consent-Tools aus, wenn Funktionen, die einwilligungspflichtig sind, nur auf dem Webserver existieren? Ein Beispiel ist das serverseitige Tracking, das je nach Rechtsgrundlage entweder gar nicht oder nur in begrenztem Umfang Nutzerdaten verarbeiten soll.
Jedes Unternehmen mit einer Website muss transparent informieren, was es mit den dort verarbeiteten Daten tut. Wie lässt sich das in Zeiten von Abmahnungen wegen Google Fonts, von Analysetools, TTDSG und nötigen Belehrungen über Joint-Controller-Verhältnisse umsetzen?
Conversion Tracking verfolgt eine gewünschte Nutzeraktion wie einen Produktkauf zurück auf eine bestimmte Werbemaßnahme. Wer dafür Cookies nutzt, benötigt gewöhnlich eine Einwilligung. Mit geeigneten Mitteln gelingt das Conversion Tracking jedoch auch ohne Einwilligung.
Braucht jede Webseite einen Cookie-Banner? Wie kann ich Social-Media-Buttons einbinden? Darf ich Werkzeuge zur Reichweitenanalyse verwenden? Diese und andere Fragen beantwortet der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BaWü) in seiner aktualisierten FAQ-Sammlung „Cookies und Tracking“ und in seiner neuen Hilfestellung für Betreiber von Webseiten und Hersteller von Smartphone-Apps.