Gerade hatten Sie sich an das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz gewöhnt, schon heißt es Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz. Und das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt das Telemediengesetz. Aber was ändert sich außer den Namen?
Seit Inkrafttreten des TTDSG hat sich die Onlinewelt leise, aber stetig von den omnipräsenten Cookies verabschiedet. Nun sind die meisten Tools cookielos. Das macht es Verantwortlichen und DSB immer schwieriger, zu erkennen, welche Daten bei Webseitenaufrufen verarbeitet werden.
Der Umgang mit Internet und E-Mail im Betrieb führt immer wieder nicht nur bei Beschäftigten, sondern auch bei vielen Arbeitgebern zu (datenschutzrechtlichen) Fragen: Dürfen Kontrollen stattfinden? Und falls ja, welche Vorgaben sind dabei zu beachten?
Für Webshops, Internetseiten u.Ä. sieht das TTDSG spezielle Auskunftspflichten vor. Diese Auskunft geht nicht an die betroffene Person, sondern an Dritte. Das Auskunftsverlangen muss jedoch vor der Erteilung geprüft werden. Hier kommen Datenschutzbeauftragte ins Spiel!
Das Auswerten von Website-Besuchern hilft bei der Beurteilung, welche Inhalte besonders beliebt und welche weniger relevant sind. Viele denken hierbei an Google Analytics. Dabei gibt es zahlreiche datenschutzkonforme Alternativen. Neben der Rechtssicherheit bieten sie den Vorteil, keine Einwilligung zu benötigen.
Kritiker behaupten, dass sich Microsoft 365 nicht datenschutzkonform einsetzen lässt. Ist der Verantwortliche anderer Meinung, so muss er den rechtskonformen Einsatz per Datenschutz-Folgenabschätzung nachweisen. Doch ist eine DSFA bei Microsoft 365 in jedem Fall verpflichtend?
Viele Unternehmen stellen Formulare, den Speiseplan der Kantine, aber auch Registrierungen etc. im Intranet bereit. Bei der Nutzung verarbeiten sie personenbezogene Daten der Mitarbeiter. Damit stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Datenschutzrecht: TTDSG oder DSGVO?
Jedes Unternehmen mit einer Website muss transparent informieren, was es mit den dort verarbeiteten Daten tut. Wie lässt sich das in Zeiten von Abmahnungen wegen Google Fonts, von Analysetools, TTDSG und nötigen Belehrungen über Joint-Controller-Verhältnisse umsetzen?
Das TTDSG regelt, welche Maßstäbe für Cookies gelten, die Website-Betreiber ohne Einwilligung durch den Nutzer verwenden dürfen. Der Beitrag zeigt einerseits, welche Cookies konkret einwilligungsfrei sind, und andererseits, woraus sich eine Einwilligungspflicht ableiten lässt.
Eine Einwilligung auf einer Webseite abzufragen, geschieht meist über Cookie-Banner. Für solche Abfragen gibt es Tools verschiedener Anbieter. Was ist bei ihrem Einsatz zu beachten?