Das TTDSG hat neue Regelungen zum Einsatz von E-Mail, Messenger und Videokonferenzsystemen geschaffen. Die Rechtslage hat sich dadurch gravierend geändert. Wichtig: Das gilt nicht nur für Anbieter von Kommunikationsdiensten, sondern auch für diejenigen, die sie nutzen.
Jede Webseite verarbeitet personenbezogene Daten. Zugleich ist die Webseite der öffentlichste Teil eines Unternehmens. Umso wichtiger ist es, Datenschutzgesetze einzuhalten und Fehler abzustellen. Doch wie lassen sich Probleme ermitteln und Lösungen finden?
Cookies gelangen nicht nur über den Desktop-Browser auf Endgeräte. Auch mobile Apps arbeiten mit Cookies. Um das Cookie-Management und die Datenschutzerklärungen steht es bei Apps aber noch schlechter als bei klassischen Websites. Informieren Sie die Nutzerinnen und Nutzer.
Welche Änderungen bringt das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) für die Betreiber von Webseiten, Apps oder Smarthome-Anwendungen mit sich? Was müssen sie bei der Umsetzung beachten? Konkrete Tipps geben zwei aktuelle Orientierungshilfen.
Mit § 25 TTDSG tritt am 01.12.2021 die Regelung zum Schutz der Privatsphäre von Endeinrichtungen in Kraft. Diskutiert wurde diese Vorgabe unter dem Schlagwort „Cookie-Regelung“. Doch Achtung: Zwar geht es auch um den Einsatz von Cookies. Es beschränkt sich aber nicht darauf.
Was schreibt das neue „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (TTDSG) vor? Es tritt am 1. Dezember in Kraft und beinhaltet neue Regelungen für Cookies und Tracking. Eine echte Einwilligung der Nutzer ist dann zwingend nötig.
Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) tritt am 01.12.2021 in Kraft und regelt den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation. Dafür ist u.a. die Sicherheit der Verarbeitung zentral – doch das TTDSG macht es den Anwendern nicht gerade leicht.
Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) regelt die Anforderungen an den Datenschutz im Bereich Telekommunikation und Telemedien – schreibt aber in einigen Bereichen nur die alten Regelungen fort. Das kann Segen und Fluch zugleich sein.
Seit Kurzem kursiert der Entwurf für ein „Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz – TTDSG“. Da kommt die Frage auf: Fortschritt, Status quo oder Rückschritt? Jedenfalls wird das Gesetz, so es denn kommt, ein Zwischenschritt bis zur ePrivacy-Verordnung.