Zwischen einem Vertriebsmitarbeiter und seinem Arbeitgeber besteht ein gespanntes Verhältnis. Mehrere Kündigungsversuche des Arbeitgebers bleiben erfolglos. Als sich der Vertriebler krank meldet, traut der Arbeitgeber der Sache nicht. Er beauftragt einen Detektiv. Am Ende muss der Arbeitgeber wegen der Überwachung Schadensersatz zahlen.
Eine KI wertet amtliche Quellen von hoher Zuverlässigkeit aus. Dennoch produziert sie ein unsinniges Ergebnis. Das betroffene Unternehmen lässt sich das nicht gefallen. Es erwirkt eine Unterlassungsverfügung des zuständigen Gerichts. Das KI-Geschäftsmodell dürfte damit erledigt sein.
In zwei Entscheidungen hat der EuGH klargestellt, dass den Verantwortlichen die Pflicht zu einem Risikomanagement trifft, aber keine Pflicht zur Risikofreiheit besteht. Auch für den Schadensersatz stellt der EuGH die Weichen. Diese Entscheidungen des EuGH haben damit grundsätzliche Bedeutung für die Umsetzung der DSGVO.
Die DSGVO-Juristen waren sich einig darüber, wann zu den „Kontaktdaten“ eines Datenschutzbeauftragten dessen Name gehört und wann nicht. Aber würde der BGH es genauso sehen? Jetzt besteht Klarheit – über die Regel und über Ausnahmen davon.
Auf Fachmessen oder Fachveranstaltungen Visitenkarten zu übergeben, gehört zum geschäftlichen Alltag. Welche rechtlichen Vorgaben hat der Empfänger einer Visitenkarte zu beachten? Ein Urteil aus Österreich zeigt, dass eine gewisse Vorsicht geboten ist.
Neuerdings hört man Behauptungen wie: Der EuGH hält sich beim Thema Schadensersatz zurück. Und für Bagatellen wie ein „ungutes Gefühl“ gibt es ohnehin nichts. Was ist daran Dichtung, was ist Wahrheit? Eine Analyse von vier EuGH-Entscheidungen schafft Klarheit.
Ein Verantwortlicher hat gegen die DSGVO verstoßen. Das hat bei der betroffenen Person zu einem Schaden geführt. Sie fordert 2000 € Schadensersatz. Angeblich hat der EuGH entschieden, dass stattdessen eine Entschuldigung der verantwortlichen Stelle ausreicht. Lesen Sie hier, was an der Sache dran ist – und vor allem, was nicht.
Online-Bestellungen erfordern oftmals das Geburtsdatum der betroffenen Personen in Form eines Pflichtfelds. Das ist nicht immer datenschutzkonform, wie jetzt das OVG Niedersachsen entschieden hat.
Ein Unternehmen verstößt gegen Vorgaben der DSGVO. Dadurch verschafft es sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenzunternehmen, die sich korrekt verhalten. Können die Konkurrenzunternehmen gerichtlich gegen den Datenschutzfrevler vorgehen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt eine klare Antwort.
Ein städtischer Beamter scheint dienstunfähig zu sein und wird deshalb wohl in den Ruhestand treten müssen. Die Stadt schreibt intern schon einmal seine Nachfolge aus. Dabei skizziert sie den Gesundheitszustand des Beamten. Der will deshalb Schadensersatz in Höhe von 20.000 €. Was sagt das zuständige Gericht dazu?
Eine Behörde sendet medizinische Unterlagen, die Herrn A betreffen, versehentlich an Herrn B. Der gibt sie bereitwillig sofort zurück, und die Behörde versendet die Papiere an den Richtigen, nämlich an Herrn A. Hat Herr A Anspruch auf DSGVO-Schadensersatz?
Jemand verlangt von seinem Finanzberater eine Kopie aller seiner personenbezogenen Daten, die dort vorhanden sind. Es geht um Daten aus einem Zeitraum von etwa 17 Jahren. Für welche Unterlagen besteht ein solcher Anspruch, für welche nicht? Der Bundesgerichtshof (BGH) trifft eine bemerkenswerte Unterscheidung.
Mit „DSGVO-Abmahnwelle“ ist gemeint, dass jemand Datenschutz-Verstöße nur zu dem Zweck provoziert, um an ihnen zu verdienen. Vieles spricht dafür, dass es aktuell rund um das Thema „Schadensersatz wegen Verletzung des Auskunftsanspruchs“ missbräuchliche Abmahnungen gibt.
Ein Steuerzahler fühlt sich von seinem früheren Steuerberater schlecht beraten. Er will deshalb Schadensersatz von ihm. Um einen Schaden nachweisen zu können, verlangt er Einsicht in die Einkommensteuerakte. Das Finanzamt lässt ihn abblitzen. Wie passt das zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO?
Ein Gläubiger macht gegenüber der SCHUFA zwei Negativ-Meldungen wegen überfälliger Forderungen, ohne dazu berechtigt zu sein. Das führt zu schlechteren Score-Werten für den Schuldner. Dem Hanseatischen Oberlandesgericht ist das ein Schmerzensgeld von 2.000 € wert.
Viele deutsche Gerichte versuchen, Ansprüche auf Schadensersatz nach der DSGVO möglichst auszubremsen. Dieser Eindruck entsteht, wenn man die einschlägige Rechtsprechung verfolgt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt aber erneut klargestellt: Wer einen Schaden erlitten hat, muss auch Schadensersatz bekommen.
Die DSGVO gilt für eine Videokamera nur dann, wenn sie tatsächlich Bilder aufzeichnet. Aber was ist, wenn von außen nicht zu erkennen ist, ob eine Kamera in dieser Weise aktiv ist? Der gefühlte Überwachungsdruck kann auch dann erheblich sein. Die Gerichte zeigen dafür Verständnis und bieten Schutzmöglichkeiten.
Ein Videodreh beim Friseur, Überwachungskameras, die mehr aufnehmen als erlaubt: Welche Rechtsregeln beinhaltet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografien und Videos von Personen? Und was gilt in einem Strafprozess?
Wenn ein Unternehmen Forderungen nach DSGVO-Schadensersatz erfolgreich abwehren will, muss es seine Arbeitnehmer konsequent überwachen. Lesen Sie, wie der EuGH zu dieser überraschenden Schlussfolgerung gelangt!
Ein Amtsgericht verurteilt eine GmbH zur Auskunft über Daten einer betroffenen Person. Die GmbH tut schlicht nichts. Auf Antrag der betroffenen Person verhängt das Amtsgericht gegen den Geschäftsführer der GmbH schließlich 300 € Zwangsgeld, ersatzweise drei Tage Zwangshaft. Ist das eine Fake-Story oder rechtliche Realität?
Geburtsdatum und Wohnort von GmbH-Geschäftsführern gehören ins Handelsregister. Dabei bleibt es trotz DSGVO. So die klare Ansage des Bundesgerichtshofs (BGH). Zur Begründung beruft er sich umfangreich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das macht die Entscheidung des BGH grundsätzlich bedeutsam.
Wer kann die Löschung von Daten erzwingen, wenn sie rechtswidrig unterbleibt? Nur der Betroffene selbst oder auch die Aufsichtsbehörde? Der EuGH stellt einiges klar, das für alle Unternehmen und Behörden wichtig ist. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen.
Die Frage scheint einfach, doch bei der Antwort wird man schnell unsicher: Gilt die DSGVO auch für Auskünfte, die mündlich erfolgen? Endgültige Klarheit schafft erst der Europäische Gerichtshof.
Die DSGVO gewährt betroffenen Person umfangreiche Rechte. Gelten diese Rechte auch für juristische Personen, also etwa für eine GmbH? Ein Fall aus der Finanzgerichtsbarkeit zeigt, wie schwer eine allgemeine Antwort fällt.
„Wer muss was beweisen können?“ Diese Frage entscheidet oft darüber, ob jemand einen Anspruch auf Schadensersatz nach DSGVO hat oder nicht. Der EuGH hat hierfür wichtige Regeln aufgestellt. Er tat dies anhand eines banalen Falls, der jeden Tag irgendwo im Einzelhandel vorkommt.
Gesundheitsdaten schützt die DSGVO ganz besonders. Was folgt daraus, wenn eine Gesundheitseinrichtung medizinische Daten von Mitarbeitern verarbeitet, um die Arbeitsfähigkeit dieser Mitarbeiter zu beurteilen? Der EuGH gibt einige Antworten, die wohl kaum jemand so erwartet hätte.
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO schließt das Recht auf eine Kopie der personenbezogenen Daten ein. Was bedeutet das konkret für das Beispiel einer Patientenakte? Wann ist eine Kopie davon kostenlos?
Ohne Tests geht in der IT kaum etwas. Denn wie soll man sonst wissen, ob eine Anwendung funktioniert? Für Tests braucht man Daten. Manchmal genügen fiktive Daten. Manchmal müssen die Daten aber auch echt sein. Was sind jeweils die Vorgaben der DSGVO?
Kriminelle hacken das EDV-System einer Finanzbehörde. Der Betrieb liegt tagelang völlig still. Danach ist er wochenlang beeinträchtigt. Und jetzt verlangen einige, deren Daten betroffen waren, wegen des Vorfalls Schadensersatz. Können sie damit Erfolg haben? Lesen Sie, was der EuGH dazu sagt.
Wann eine Information personenbezogen ist, ist eine grundlegende Frage für die Anwendbarkeit der DSGVO. Gerade mit Blick auf KI & Co. ist sie entscheidend dafür, ob die Grundsätze der DSGVO zu beachten sind. Aber die Frage stellt sich – wenngleich mit leicht geänderter Perspektive – auch z.B. bei einer Kopie im Rahmen des Auskunftsanspruchs.
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO erstreckt sich auch darauf, gegenüber wem personenbezogene Daten „offengelegt“ worden sind. Kann ein Betroffener somit die Namen der Mitarbeiter eines Unternehmens herausverlangen, die seine Daten dort konkret verarbeitet haben?
Es kann gut sein, dass Sie von diesem Thema noch nie gehört haben. Aber Sie sollten vorbereitet sein, falls es demnächst im Unternehmen heißt: Unsere Forderungsausfälle sind deutlich gestiegen. Und schuld daran ist der Datenschutz. Denn von Restschuldbefreiungen erfahren wir jetzt ja sehr schnell nichts mehr. Lesen Sie, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu entschieden hat.
Die DSGVO gilt nur für personenbezogene Daten. Wann aber sind Daten personenbezogen? Steht der Name der betroffenen Person direkt dabei, ist der Personenbezug klar. Was, wenn das nicht der Fall ist? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich dazu geäußert. Seine Antwort fällt differenziert aus. Mit der „typisch deutschen“ Diskussion, ob der Personenbezug „absolut“ oder „relativ“ zu verstehen ist, hält er sich dabei nicht auf.
Bei Office 365 ist es oft so eingerichtet: Der Chef kann auf den Mail-Account seiner Assistenz zugreifen. Umgekehrt gilt dasselbe. Was ist, wenn der Chef dabei peinliche Privat-Mails der Assistenz liest? Muss er Schadensersatz zahlen? Bevor Sie voreilig den Kopf schütteln – der Fall ging durch drei Instanzen!
Sie waren in einem Krankenhaus oder bei einem niedergelassenen Arzt in Behandlung. Sie sind nicht sicher, ob die Behandlung wirklich fachgerecht war. Können Sie eine kostenlose Kopie der Behandlungsunterlagen verlangen, um das zu überprüfen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zeigt sich sehr großzügig.
Die DSGVO lässt „nebenamtliche DSB“ zu. Aber bedeutet das, dass ein DSB zugleich auch Vorsitzender des Betriebsrats sein kann? Oder besteht hier eine unzulässige Interessenkollision? Und wenn ja, was ist daraus für andere „nebenamtliche DSB“ abzuleiten? Wann besteht bei ihnen eine nicht zulässige Kollision von Interessen?
Das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist angespannt. Der Arbeitnehmer fürchtet eine Kündigung. Das nächste Personalgespräch zeichnet er lieber einmal heimlich auf. Das hat ernste Folgen.
Im Hof einer Wohnanlage toben sich Kinder und Jugendliche fast jeden Tag aus. Irgendwann wird einer Bewohnerin der Lärm zu viel. Sie will das Ganze für eine Beschwerde bei der Hausverwaltung dokumentieren. Deshalb filmt und fotografiert sie einige der Kinder. Ist das o.k. oder geht das zu weit?
Solange Harmonie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herrscht, taucht das Problem typischerweise nicht auf. Aber wehe, wenn es Spannungen gibt! Dann gibt es plötzlich Streit darüber, ob der Arbeitgeber E-Mails des Arbeitnehmers auswerten darf. Besondere Brisanz hat das Thema, wenn es zum Kündigungsschutzprozess kommt.
Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Bank hört, dass sich die Innenrevision seines Ex-Arbeitgebers intensiv mit Unterlagen über ihn befasst. Er möchte vom Arbeitgeber wissen, welche Mitarbeiter wann auf welche Daten von ihm zugegriffen haben. Die Bank verweigert wichtige Teile der Auskunft. Die Datenschutzaufsicht gibt ihr Recht. Wie sieht der EuGH die Angelegenheit?
Wollen Unternehmen die Leistung und das Verhalten ihrer Beschäftigten überwachen, ist dies entweder gar nicht oder nur unter engen Voraussetzungen möglich. Hinweise dazu gibt dieses Urteil.
Ein Arbeitnehmer kommt für eine „Mehrarbeitsschicht“ auf das Werksgelände. Noch bevor die Schicht beginnt, geht er wieder heim. Bezahlen lässt er sich die Schicht trotzdem. Eine Videoaufnahme beweist sein Verhalten. Darf das Arbeitsgericht die Aufnahme verwenden, obwohl sie „ein bisschen“ gegen den Datenschutz verstößt?
„Bitte keine Werbung einwerfen!“ Wer dies auf seinen Briefkasten schreibt, hat deutlich formuliert. Aber was ist, wenn die Werbezettel dann künftig in Ritzen und Zwischenräumen der Briefkastenanlage stecken? Kann sich ein Eigentümer oder ein Mieter dagegen rechtlich wehren?
Darf ein früherer Arbeitgeber den jetzigen Arbeitgeber warnen, dass aus seiner Sicht bei einem Beschäftigten einiges nicht stimmt? Und das auch noch von sich aus, ohne jede Nachfrage des jetzigen Arbeitgebers? Während Ihr Puls schneller wird: Lesen Sie, warum das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sich mit solchen Ideen ernsthaft befasst hat.
Viele Unternehmen überlassen den Beziehern von Werbe-E-Mails die Wahl, wie oft sie solche Nachrichten erhalten wollen. Hat der Mail-Bezieher seine Entscheidung getroffen, muss sich das Unternehmen daran halten. Sonst droht Ärger mit Wettbewerbern.
Das Auskunftsrecht der betroffenen Person nach Art. 15 DSGVO geht sehr weit. Für Erben einer Person wäre es manchmal praktisch, wenn der Auskunftsanspruch dieser Person auf sie übergehen würde. Das ist aber nicht der Fall.
Beim Auskunftsanspruch betroffener Personen nach Art. 15 DSGVO sind viele Fragen offen. In einem wichtigen Punkt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt Klarheit geschaffen. Betroffene Personen können im Regelfall verlangen, dass der Verantwortliche ihnen ganz genau sagt, an wen er ihre Daten übermittelt hat.
Ein Unternehmen lässt Wirtschaftsprüfer den Datenschutz durchchecken. Die Prüfer melden mehrere angebliche „Hochrisiko-Feststellungen“. Kann das Unternehmen nun den Datenschutzbeauftragten (DSB) vor die Tür setzen?
Beim Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist inzwischen fast alles umstritten. Gleich mehrere Vorlagen nationaler Gerichte geben dem EuGH Gelegenheit, Streitfragen zu klären. Wir präsentieren Ihnen eine Auswahl der wichtigsten Themen, um die es dabei geht.
Manche Gerichtsentscheidungen behandeln Themen, die auf den ersten Blick ausgesprochen speziell wirken. Doch bei näherem Hinsehen enthalten sie Ausführungen, die weit über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sind. So hier, wo das Gericht grundsätzliche Ausführungen zum Datenschutzkonzept des Betriebsrats macht.
Das BDSG gewährt allen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) einen besonderen Schutz vor Kündigung. Die DSGVO schweigt zu diesem Thema. Darf das BDSG dann einen besonderen Kündigungsschutz überhaupt vorsehen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt darauf eine eindeutige Antwort, mit einer überraschenden Differenzierung ganz am Ende.
Über Beteiligungen, teils sehr verschachtelter Art, sind auch viele kleinere Unternehmen in Konzernstrukturen eingebunden. Geht es dann darum, für bestimmte Projekte Personaldaten auszutauschen, ist manches nicht erlaubt, was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint.
Der Betreiber eines Fitnessstudios überwacht den gesamten Trainingsbereich mit Videokameras. Eine Kundin beschwert sich darüber bei der Datenschutzaufsicht. Ergebnis: Die Aufsichtsbehörde untersagt die Videoüberwachung. Das liegt auch daran, dass der Betreiber des Studios rechtlich nicht flexibel reagiert hat.
Ihre Krankenkasse schickt Ihnen per Mail Ihre Gesundheitsdaten der letzten drei Jahre zu - doch die Nachricht kommt nie bei Ihnen an. Dafür aufgrund eines Fehlers bei einem anderen Empfänger. Hier kann nach DSGVO Schadensersatz fällig sein.
Diebe stehlen einem Finanzdienstleister fast 400.000 Datensätze, die aus Nachlässigkeit Angreifern zugänglich waren. Das könnte das Unternehmen in Form von Schadensersatzzahlungen teuer zu stehen kommen.
Es hört sich wie ein Märchen an: Jemand zahlt seine Stromrechnung nicht. Ein Gericht verurteilt ihn zur Zahlung. Daraufhin zahlt er doch. Trotzdem geht eine Meldung an die SCHUFA. Deshalb bekommt der Stromkunde jetzt 5.000 Euro Schadensersatz. Doch Vorsicht! Lesen Sie, wo der Teufel im Detail steckt!
Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen, wie jemand eine Straftat begeht. Der Betrieb dieser Kamera verstößt eindeutig gegen die DSGVO. Lassen sich die Aufnahmen trotzdem in einem Strafverfahren als Beweismittel verwenden?
Schadensersatz wegen einer Verletzung des Datenschutzes – das gab es vor der DSGVO so gut wie nie. Inzwischen sieht das deutlich anders aus. Schon die Belästigung durch eine einzige unerlaubte Mail kann einen Schadensersatz in Höhe von 300 € rechtfertigen. Wehe, jemand hat dann 100 solcher unerlaubten Mails verschickt …
Ein Ehepaar hat sich getrennt. Die beiden gemeinsamen Kinder leben bei der Mutter. Wer darf darüber entscheiden, ob Fotos der Kinder im Internet veröffentlicht werden? Die Antwort des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist für alle Unternehmen und Vereine wichtig, die auf ihren Internetseiten Bilder von Kindern veröffentlichen. Besonders Sportvereine werden sie aufmerksam lesen.
Ein Einkaufszentrum betreibt eine unzulässige Überwachungskamera auf seinem Parkplatz. Die Datenschutzaufsicht greift ein. Daraufhin legt das Einkaufszentrum die Kamera still. Das reicht der Aufsicht nicht. Sie will, dass die Kamera vollständig abgebaut wird. Reichen ihre Befugnisse dafür aus?
Zu den wesentlichen Neuerungen der DSGVO gehört der Auskunftsanspruch betroffener Personen gemäß Art. 15 DSGVO. Unternehmen, die zur Auskunft verpflichtet sind, versuchen immer wieder, die Auskunft zu begrenzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) will davon allerdings nichts wissen.
Facebook hat seinen Hauptsitz in Irland. Die belgische Datenschutzaufsicht ist der Auffassung, dass Facebook DSGVO-Vorschriften verletzt. Sie informiert die irische Aufsichtsbehörde. Die tut nichts. Kann die belgische Aufsichtsbehörde gewissermaßen ersatzweise gegen Facebook vorgehen? Die Antwort des EuGH ist für alle Unternehmen wichtig, die in mehr als einem Mitgliedstaat der EU Daten verarbeiten, nicht etwa nur für große Konzerne.
Unternehmen, die am Markt die Dienstleistung „externer Datenschutzbeauftragter“ anbieten, brauchen typischerweise Juristen. Ist es erlaubt, dass diese Juristen einerseits in einem Arbeitsverhältnis stehen, andererseits als Rechtsanwalt zugelassen sind? Das ist nur scheinbar eine ganz spezielle Frage. Letzten Endes geht es darum, wer den Markt „externer Datenschutzbeauftragter“ unter sich aufteilen darf.
Ein Arbeitgeber plant, für die Verarbeitung der Personaldaten von SAP auf Workday wechseln. Für den Testbetrieb möchte er Echtdaten aus dem SAP-System verwenden. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg macht klare Vorgaben, welche Rechtsgrundlage dafür nötig ist.
Sehr öffentlichkeitswirksam hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz gegen 1&1 eine Geldbuße von 9.550.000 Euro verhängt. Anlass waren Datenschutzverstöße im Callcenter. Beim Amtsgericht Bonn blieben davon weniger als 10 % übrig. Zum Bußgeldkonzept der Datenschutzkonferenz äußert es sich dabei wenig freundlich.
Manchmal bestätigt ein Urteil schlicht das, was man „eigentlich“ schon wusste. Aber gerade darin kann sein besonderer Wert liegen – vor allem, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat. Der Fall, um den es geht, stammt aus Rumänien. Er könnte sich aber überall in der EU abspielen. Der EuGH nimmt ihn zum Anlass, das Thema „Einwilligung“ genau unter die Lupe zu nehmen.
Jeder hat das Recht, sich bei der Datenschutzaufsicht zu beschweren. Aber was muss man dabei alles darlegen? Und wann kann die Datenschutzaufsicht eine Beschwerde zurückweisen, weil sie zu allgemein gehalten ist?
Gibt die DSGVO jedem Krankenhaus-Patienten einen Anspruch auf eine kostenlose Kopie der Behandlungs-Dokumentation? Spielt es eine Rolle, wenn es ihm nicht um Fragen des Datenschutzes geht, sondern um mögliche Behandlungs-Fehler? Das Landgericht Dresden beantwortet beide Fragen kurz und knapp.
Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer gegen dessen Willen verpflichten, bei der Erfassung der Arbeitszeit seinen Fingerabdruck scannen zu lassen? Ein Arbeitnehmer wollte dabei nicht mitspielen. Deshalb kassierte er zwei Abmahnungen. Um sie geht es in einem Rechtsstreit durch zwei Instanzen.
Angenommen, der DSB übersieht etwas beim Datenschutz. Kann das eine schuldhafte Pflichtverletzung sein, die seine Abberufung rechtfertigt? Und angenommen, er macht bei seinen Aufgaben außerhalb des Datenschutzes einen Fehler. Kann das zur Abberufung als DSB führen?
Sie sind von einem Verstoß gegen den Datenschutz betroffen und beschweren sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Entgegen Ihren Erwartungen verhängt die Datenschutzaufsicht kein Bußgeld gegen den „Missetäter“. Können Sie die Behörde mit dem Ziel verklagen, dass sie aktiv wird?
Über ein Jahr lang las der Inhaber einer Anwaltskanzlei heimlich die E-Mails im persönlichen Mailaccount eines Geschäftspartners. Das Passwort für den Account hatte er sich auf dubiosen Wegen beschafft. 5.000 € Schmerzensgeld sind gewissermaßen der Preis, den er dafür zu zahlen hat.
Der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO geht sehr weit. Das gefällt vielen Unternehmen nicht. Im Regelfall bleiben die Gerichte jedoch hart. So auch in diesem Fall eines Versicherers.
Klassenfotos in Jahrbüchern von Schulen sind ein oft diskutiertes Thema. Dabei geht es normalerweise um die Schüler auf diesen Fotos. Aber wie sieht es mit den Lehrern aus? Was ist, wenn ein Lehrer mit seiner Klasse abgebildet ist und er im Nachhinein der Verbreitung dieses Fotos widerspricht?
Streitigkeiten zum Thema Videoüberwachung sind bei Eigentümergemeinschaften häufig. Ein Fall aus Rumänien gab dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Gelegenheit, grundsätzliche Ausführungen dazu zu machen. Dabei geht er darauf ein, unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachung gegen den Willen einzelner Eigentümer möglich ist.
Welche arbeitsrechtlichen Folgen hat es, wenn ein Arbeitgeber die Bestellung eines „Teilzeit-DSB“ widerruft? Ist ein solcher Widerruf möglich, obwohl der DSB schon seit 15 Jahren dienstliche Aufgaben wahrnimmt, die zu einer Interessenkollision führen?
Kann der Personalrat verlangen, dass er die Namen der „unterlegenen Bewerber“ bekommt, wenn es zu viele Bewerber gab? Mit seiner Antwort steigt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof tief in die DSGVO ein. Dabei arbeitet er deutlich heraus, wo die Unterschiede zwischen dem Personalvertretungs- und dem Betriebsverfassungsrecht liegen. Das macht die Entscheidung auch für die Privatwirtschaft interessant.
Manchmal reden Urteile bei den entscheidenden Fragen gefühlt um den heißen Brei. Manchmal bieten sie aber auch Klartext. So hier: Das OLG Köln bezieht eindeutig Position zur Frage, ob sich der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO auch auf Gesprächsnotizen und Telefonvermerke erstreckt.
Welchen Grenzen unterliegt der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis? Kann der Auskunftsanspruch auch Unterlagen umfassen, die Angaben eines „Hinweisgebers“ enthalten? Kann er sich auch auf die Mails beziehen, die ein Arbeitnehmer geschrieben, gesendet und empfangen hat? Diese Fragen sind Gegenstand eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.
Ist es zulässig, Ortung in Firmenfahrzeugen einzusetzen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Kann ein Beschäftigter darin einwilligen? Dies sind Fragen, mit denen sich das Verwaltungsgericht Lüneburg auseinandergesetzt hat.
Manchmal führen Fälle, die ziemlich ungewöhnlich sind, zu wichtigen rechtlichen Klarstellungen auch im Datenschutz. Ein gutes Beispiel ist eine aktuelle Entscheidung des EuGH zu einem Fall aus Lettland. Sie macht unter anderem Aussagen dazu, wann eine Verarbeitung eine „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit“ ist.
Am 15. Dezember 1983 hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerden gegen die damalige Volkszählung 1983 wesentliche Grundsätze des verfassungskonformen Datenumgangs (Umgang mit Daten) festgeschrieben. Sie haben in ihrer Weitsicht heute noch gleichermaßen Gültigkeit.
Datenschutz im religiösen Bereich – das scheint nichts, worum sich der normale Datenschützer kümmern muss. Manchmal entscheiden Gerichte allerdings anhand eines solchen Falls Grundsatzfragen von allgemeinem Interesse. Genau das ist bei einer Entscheidung des EuGH der Fall, die sich mit Datenschutzfragen bei den Zeugen Jehovas in Finnland befasst. Die Entscheidung ist so wichtig, dass sie jedem Datenschützer bekannt sein muss.
Eine Behörde ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Als der „eigentliche DSB“ langfristig erkrankt, bestellt sie – ausdrücklich befristet auf sechs Monate – einen „stellvertretenden DSB“. Genießt er denselben Kündigungsschutz wie der „eigentliche DSB“? Das Bundesarbeitsgericht meint: Ja!
Bilder von Menschen stellen personenbezogene Daten dar – und zwar auch dann, wenn der Name des Menschen nicht dabei steht. Darüber herrscht unter Juristen Einigkeit. Aber welche rechtlichen Regeln gelten für den Umgang mit solchen Bildern? Ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden? Oder weiterhin das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)?
Der Datenschutz auf einer Facebook-Fanpage ist nicht ausschließlich das Problem von Facebook. Seit dieser Entscheidung des EuGH herrscht helle Aufregung in Unternehmen, aber auch in Vereinen und anderen Organisationen, die eine Fanpage betreiben. Die Grundsätze, die der EuGH aufgestellt hat, gelten eindeutig auch für die DSGVO. Das macht die Entscheidung auf Jahre hinaus grundlegend wichtig.
Ein Privatmann dokumentiert mehr als zehn Jahre lang über 50.000 Verkehrsverstöße und zeigt sie an. In der Regel fertigt er dabei Fotografien an oder macht Videoaufzeichnungen. Die Datenschutzaufsicht versucht, einzugreifen. Am Ende steht ein gerichtlich bestätigtes Bußgeld von sage und schreibe 250 €. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird solche Billigtarife künftig nicht mehr zulassen.
Ein Examensteilnehmer schreibt eine Klausur und fällt durch. Er verlangt Einsicht in seine Bearbeitung und in die Bemerkungen der Prüfer. Das Prüfungsamt verweigert ihm dies: Weder die Bearbeitung der Klausur noch die Bemerkungen seien personenbezogene Daten, die den Prüfungskandidaten betreffen! Was sagt der EuGH dazu?
Jeder, der eine dienstliche E-Mail an seinen privaten Mail-Account weiterleitet, riskiert die fristlose Kündigung. So berichteten manche Medien über das hier vorgestellte Urteil. In Wirklichkeit sagt das Gericht zwar etwas anderes. Aber eine gewisse Vorsicht ist tatsächlich geboten. Das Urteil ist auch unter der DSGVO wichtig.
Ein Vereinsmitglied möchte wissen, wer dem Verein noch angehört. Er bittet den Vorstand um eine Mitgliederliste – vergeblich. Begründung des Vorstands: Das verstößt gegen den Datenschutz! Trifft das zu?
Beschäftigte in Arztpraxen wissen natürlich, wie wichtig die Verschwiegenheit in ihrem Job ist. Sollte man jedenfalls meinen. Was ist dann von einer Arzthelferin zu halten, die es als völlig normal ansieht, ihrer Tochter per WhatsApp Daten über eine Patientin mitzuteilen? Nicht viel, befanden die Gerichte und bestätigten die fristlose Kündigung der Frau.
Sie sind Mitglied eines Vereins. Können Sie verlangen, dass Ihnen Namen und Anschriften sämtlicher Vereinsmitglieder herausgegeben werden? Angenommen, Sie wollen stattdessen die Mailadressen sämtlicher Mitglieder in Form einer Datei. Können Sie auch das verlangen? Was die Gerichte dazu sagen - und was die DSGVO.
Was eine „Kirrung“ ist, wissen die meisten Menschen spontan wohl nicht. Laut Wikipedia handelt es sich um eine „Lockfütterung“ für Jagdwild. Datenschutzrechtliche Fragen entstehen dann, wenn die Futterstelle mit einer sogenannten „Wildkamera“ ausgestattet ist – und zwar wegen der Menschen, die sich möglicherweise dort aufhalten. Auch wenn es kaum zu glauben scheint: Am Beispiel einer solchen Wildkamera lassen sich einige grundlegende Neuerungen erklären, die sich ab 25. Mai 2018 aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben.
Ein Supermarkt will herausfinden, wer im Kassenbereich ständig Waren stiehlt, vor allem Zigaretten. Deshalb installiert er eine Videoüberwachung. Bei der Videoüberwachung fällt zufällig auf, dass Kassiererin C im Zusammenhang mit Pfandflaschen Geld unterschlägt. Lassen sich die Videoaufnahmen als Beweismittel verwenden, um ihr zu kündigen? Und wie sieht es zukünftig unter der DSGVO aus?
Die Strafvorschriften im Datenschutzrecht stehen nur auf dem Papier. Und Datenschutzverstöße in einer Behörde lassen sich sowieso nie nachweisen – so denken viele. Die Realität sieht jedoch zunehmend anders aus. Das zeigt ein Strafverfahren in Berlin. Eine Mitarbeiterin im Einwohnermeldewesen hatte dort unbefugt Daten abgerufen. Die Folge: eine Geldstrafe von 4.950 Euro! Nebenbei: Ihren Arbeitsplatz hat sie außerdem verloren. Die Entscheidung behält auch dann noch ihre Bedeutung, wenn ab dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung gilt. Die Festlegung strafrechtlicher Sanktionen für Verstöße gegen Datenschutzvorschriften bleibt Sache der Mitgliedstaaten (siehe Art. 84 Abs. 1 DSGVO sowie Erwägungsgrund 149).
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