Praxisbericht
/ 08. Oktober 2024

KI-Richtlinie: Grundlagen zum Einsatz von KI im Unternehmen

Künstliche Intelligenz (KI) ist Teil der Unternehmensstrategie geworden. Der AI Act (KI-Verordnung) zur Regelung des Einsatzes von KI ist in Kraft. Die ersten Umsetzungsfristen laufen im Februar 2025 ab. Nicht alle Mitarbeitenden müssen das Wissen von „KI-Beauftragten“ haben, aber alle müssen wissen, was sie (nicht) dürfen. Eine KI-Richtline ist deshalb ein wichtiges Compliance-Element.

KI bietet viele Möglichkeiten beim Einsatz in Unternehmen – nicht zuletzt, um Prozesse zu optimieren sowie Arbeitsabläufe und Entscheidungen zu unterstützen. Trotz dieser Chancen und Vorteile birgt der Einsatz von KI aber Risiken, die es zu „managen“ gilt.

KI-Richtlinie im Unternehmen

Eine unternehmensinterne KI-Richtlinie ist ein Baustein dieser Compliance-Pflicht. Hier bestehen Parallelen zur Organisation des Datenschutzes im Unternehmen. Datenschutzbeauftragte (DSB) können sich daher einbringen und die Unternehmensleitung dabei unterstützen, eine KI-Richtlinie zu erstellen und zu implementieren.

Aufgrund der Besonderheiten des Einsatzes von KI ist die KI-Richtlinie – anders als unternehmensinterne Datenschutzrichtlinien – nicht monothematisch, sondern muss verschiedene (rechtliche) Aspekte abdecken. Daher erfordert die Unterstützung durch den DSB den – nachfolgenden – Blick über den datenschutzrechtlichen Tellerrand.

Mitarbeitende dürfen KI nicht ­eigenmächtig einführen

Führen Mitarbeitende KI-Systeme eigenmächtig ein, kann dies erhebliche rechtliche und sicherheitstechnische Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Entscheidung über die Einführung und Nutzung von KI-Systemen sollte daher zentral bei der Unternehmensleitung liegen. DSB sowie (je nach Bedarf) IT-Abteilung und Compliance-Management sind in den Bewertungs- und Entscheidungsprozess frühzeitig einzubinden. Die KI-Richtlinie soll sicherstellen und allen Mitarbeitenden (einschließlich freier Mitarbeitender!) verdeutlichen, dass sie diese Entscheidungsinstanz nich…

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