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31. Oktober 2024

Was genau bedeutet Speicherbegrenzung?

DP+
Speicherbegrenzung: Hier Symbolisiert durch eine Login-Maske und animierte Vorhängeschlösser
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Grundsätze der Datenverarbeitung, Teil 4
Entgegen einem häufigen Missverständnis geht es bei diesem Grundsatz nicht um das Löschen um jeden Preis, sondern darum, die Anforderungen korrekt zu erfassen und die Konsequenzen in die Praxis umzusetzen.
Vortrag zum Datenschutz vor Medizinerinnen und Medizinern kurz nach der Anwendbarkeit der Die Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO. Dabei gehe ich als Referent auch auf den Art. 5 ­DSGVO ein. Da vor allem der erste Teil von Art. 5 Abs. 1 Buchst. e ­DSGVO immer wieder Gegenstand von Missverständnissen ist, sei er hier zur Sicherheit zitiert: „Personenbezogene Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; …“

Einem Teilnehmer geht ein Licht auf

Einer der Ärzte will das genauer wissen. Die Erklärung, dass Arztpraxen gemäß der Regelfrist Patientenakten bis zu zehn Jahre nach Ausscheiden aufbewahren dürfen, macht ihn nachdenklich. Als ich dann noch darauf hinweise, dass es Fachbereiche gibt, bei denen Patienten auch nach Ablauf der Frist in bis zu zwei Prozent der Fälle Ansprüche wegen vermeintlicher Fehlbehandlung stellen, meint er betroffen: „Aber dann brauche ich ja die Patientenakte noch, um das Gegenteil zu beweisen!“ Stimmt. Und das bedeutet, länger als zehn Jahre aufzubewahren, wenn objektiv mit solchen Vorwürfen zu rechnen ist.

Welches Ziel verfolgt die ­Speicherbegrenzung?

Der Grundsatz der Speicherbegrenzung spielt eine entscheidende Rolle im Datenschutzrecht der Europäischen Union. Er zielt darauf ab, die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen und die Speicherung von Daten ohne legitimen Grund zu verhindern. Aber er bedeutet auch, dass Verantwortliche die D…

Eberhard Häcker
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Verfasst von
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker ist seit vielen Jahren als externer Datenschutz­beauftragter tätig. Seit 2005 ist Eberhard Häcker selbstständig mit Schwerpunkt Datenschutzberatung.
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