Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil

Grundsatzentscheidungen

In zwei Entscheidungen hat der EuGH klargestellt, dass den Verantwortlichen die Pflicht zu einem Risikomanagement trifft, aber keine Pflicht zur Risikofreiheit besteht. Auch für den Schadensersatz stellt der EuGH die Weichen. Diese Entscheidungen des EuGH haben damit grundsätzliche Bedeutung für die Umsetzung der DSGVO.

Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten - hier symbolisiert durch ein @-Zeichen, einen Briefumschlag und ein Telefonhörer
Bild: peterschreiber.media/iStock/Getty Images Plus
Klare Ansage des BGH

Die DSGVO-Juristen waren sich einig darüber, wann zu den „Kontaktdaten“ eines Datenschutzbeauftragten dessen Name gehört und wann nicht. Aber würde der BGH es genauso sehen? Jetzt besteht Klarheit – über die Regel und über Ausnahmen davon.

Urteil aus Österreich

Auf Fachmessen oder Fachveranstaltungen Visitenkarten zu übergeben, gehört zum geschäftlichen Alltag. Welche rechtlichen Vorgaben hat der Empfänger einer Visitenkarte zu beachten? Ein Urteil aus Österreich zeigt, dass eine gewisse Vorsicht geboten ist.

DP+
Die DSGVO definiert den Begriff des Schadens weit und macht den Anspruch auf Schadensersatz von keiner bestimmten Schwelle abhängig. Sie beschränkt den Anspruch nicht auf Schäden von einer gewissen Erheblichkeit.
Bild: iStock.com/bymuratdeniz
Alles nicht so schlimm? Oder doch?

Neuerdings hört man Behauptungen wie: Der EuGH hält sich beim Thema Schadensersatz zurück. Und für Bagatellen wie ein „ungutes Gefühl“ gibt es ohnehin nichts. Was ist daran Dichtung, was ist Wahrheit? Eine Analyse von vier EuGH-Entscheidungen schafft Klarheit.

DP+
Protokollierung von IP-Adressen: Um als DSB wirksam und kundenfreundlich zu beraten, brauchen Sie ein Verständnis für das Interesse des Gegenübers und nachvollziehbare Argumente. Beides liefert dieser Best-Practice-Beitrag
Bild: Screenshot Dr. Klaus Meffert
Datenspeicherung

Ungekürzte Netzwerkadressen von Website-Besuchern in Protokolldateien zu speichern, ist diskussionswürdig, u.a. weil die Website-Anbieter auf diese Weise anlasslos personenbezogene Daten erfassen (Stichwort Vorratsdatenspeicherung). Welche Vorgehensweise können Sie als DSB stattdessen empfehlen?

Kann eine Entschuldigung als Schadensersatz reichen? Hier symbolisiert durch einen Mann, der einen Blumenstrauß aus Tulpen sowie ein Schild mit der Aufschrift Sorry in der Hand hält.
Bild: skarau/iStock /Getty Images
DSGVO - Schadensersatz

Ein Verantwortlicher hat gegen die DSGVO verstoßen. Das hat bei der betroffenen Person zu einem Schaden geführt. Sie fordert 2000 € Schadensersatz. Angeblich hat der EuGH entschieden, dass stattdessen eine Entschuldigung der verantwortlichen Stelle ausreicht. Lesen Sie hier, was an der Sache dran ist – und vor allem, was nicht.

Datensparsamkeit und Rechtsgrundlage beachten

Online-Bestellungen erfordern oftmals das Geburtsdatum der betroffenen Personen in Form eines Pflichtfelds. Das ist nicht immer datenschutzkonform, wie jetzt das OVG Niedersachsen entschieden hat.

Fotografie des roten Apothekenzeichens
Bild: caughtinthe/iStock /Getty Images Plus
Unlauterer Wettbewerb

Ein Unternehmen verstößt gegen Vorgaben der DSGVO. Dadurch verschafft es sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenzunternehmen, die sich korrekt verhalten. Können die Konkurrenzunternehmen gerichtlich gegen den Datenschutzfrevler vorgehen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt eine klare Antwort.

Datenschutz rund um Immobilien

Wer als Vermietender, Wohnungseigentümer oder Hausverwaltung im Datenschutz wann was zu tun oder zu lassen hat, ist den Handelnden oft unklar. Daher bekommen die Aufsichtsbehörden immer wieder Beschwerden. Der Artikel zeigt Praxisfälle für DSB, die in dieser Branche beraten.

Besteht Schadensersatzanspruch, wenn Gesundheitsdaten einer internen Stellenausschreibung veröffentlicht werden? Die Frage wird hier mit einer Lupe über dem Schriftzug Stellenangebot bebildert.
Bild: Stadtratte / iStock / Getty Images Plus
DSGVO-Schadensersatz

Ein städtischer Beamter scheint dienstunfähig zu sein und wird deshalb wohl in den Ruhestand treten müssen. Die Stadt schreibt intern schon einmal seine Nachfolge aus. Dabei skizziert sie den Gesundheitszustand des Beamten. Der will deshalb Schadensersatz in Höhe von 20.000 €. Was sagt das zuständige Gericht dazu?

1 von 9
Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.