Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil

Negativeintrag bei der SCHUFA: Der Scoring-Pfeil steht auf einem Farbstrahl auf rot, davor ist eine junge Frau im Kostüm zu sehen, im Hintergrund ein Taschenrechner. Das Bild ist gezeichnet.
Bild: Mono / iStock / Getty Images Plus
Immer gleich 500 € Schadensersatz?

Laut Bundesgerichtshof bekommt man 500 € Schadensersatz, wenn ein Unternehmen der SCHUFA zu Unrecht eine Negativmeldung schickt! So lauteten Meldungen im Internet. Lesen Sie, welcher wahre Kern darin steckt und was daran Fantasie ist! Das ist für alle Unternehmen wichtig, die - egal in welcher Form - mit der SCHUFA zusammenarbeiten.

Weiterleitung von Mails nach Hause – Rauswurf!
Bild: Design / iStock / GettyImages
Sogar bei einem Vorstandsmitglied

Dass jemand dienstliche Mails an seinen privaten Mailaccount weiterleitet, kommt immer wieder vor. Die Gründe dafür sind verschieden. Verboten ist es aber allemal. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann drastische Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Erfahrung musste ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft machen.

Persönliche Anrede und Geschlechtsidentität
Bild: LongQuattro / iStock / Getty Images Plus
Erforderlichkeit und berechtigtes Interesse

Können Menschen dazu verpflichtet werden, beim Onlinekauf einer Fahrkarte zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen? Schon die Fragestellung löst verständlicherweise Emotionen aus. Doch lassen Sie sich gegen Ende dieses Artikels überraschen, wo sich die Antwort auf diese Frage überall auswirkt – weit über das Thema „Geschlechtsidentität“ hinaus!

DSGVO-Schadensersatz

Der Begriff des Schadens ist laut EuGH weit auszulegen. Bei einem Datenschutzvorfall, der 533 Millionen Facebook-Nutzerkonten betraf, zog der BGH daraus jetzt die Konsequenzen: Schon der bloße Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten stellt einen Schaden dar. Die Folgen dieser Auslegung reichen weit über den konkreten Fall hinaus.

Datentransfer in die USA hier symbolisiert durch ein Kabel in dem bunte Streifen und Code zu sehen sind
Bild: style-photography / iStock / Getty Images Plus
400 € Schadensersatz für eine einzige Übermittlung

Am 10.7.2023 hat die Europäische Kommission ihren Beschluss betreffend die Angemessenheit des Schutzniveaus für personenbezogene Daten bei Beachtung des „Datenschutzrahmens EU-USA“ erlassen. Ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union erster Instanz (EuG) zeigt, welche Schadensersatzforderungen Unternehmen drohen könnten, falls der EuGH diesen Beschluss irgendwann „kippen“ sollte.

Junge Frau mit Locken spricht lachend in ihr Headset
Bild: Zero Creatives / iStock / Getty Images
Verhaltens- und Leistungskontrolle

Unterliegt die Nutzung von Headsets der Mitbestimmung? Und falls dem so ist: Wer darf mitbestimmen? Der Gesamtbetriebsrat oder die Betriebsräte vor Ort in den einzelnen Betrieben? Diese Fragen beantwortet das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar. Zu einer wichtigen weiteren Frage sagt es aber kein Wort. Dafür hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu geäußert.

DP+
Die gemeinsame Verantwortlichkeit (Joint Controllership) ist von der Alleinverantwortlichkeit wie auch von der Auftragsverarbeitung abzugrenzen. Datenschutzbeauftragte sollten diese Unterschiede kennen.
Bild: iStock.com/ismagilov
Gemeinsame Verantwortlichkeit

Die gemeinsame Verantwortlichkeit (Joint Controllership) ist ein Rollenmodell, das schon vor der Datenschutz-Grundverordnung (­DSGVO) bestand. Aber sie gewinnt aufgrund der Ausgestaltung durch die DSGVO und zukünftig z.B. für die datenschutzrechtliche Bewertung der Nutzung künstlicher Intelligenz zunehmend an Bedeutung.

Ein Detektiv schaut durch eine Lupe
Bild: kuppa_rock/iStock/Getty Images Plus
DSGVO-Schadensersatz

Zwischen einem Vertriebsmitarbeiter und seinem Arbeitgeber besteht ein gespanntes Verhältnis. Mehrere Kündigungsversuche des Arbeitgebers bleiben erfolglos. Als sich der Vertriebler krank meldet, traut der Arbeitgeber der Sache nicht. Er beauftragt einen Detektiv. Am Ende muss der Arbeitgeber wegen der Überwachung Schadensersatz zahlen.

Falsche Aussage einer KI: Hier symbolisiert durch einen humanoiden Roboter, der sich, während er Daten analysiert, an der Stirn kratzt.
Bild: NanoStockk / iStock / Getty Images Plus
Gerichtliche Unterlassungsverfügung

Eine KI wertet amtliche Quellen von hoher Zuverlässigkeit aus. Dennoch produziert sie ein unsinniges Ergebnis. Das betroffene Unternehmen lässt sich das nicht gefallen. Es erwirkt eine Unterlassungsverfügung des zuständigen Gerichts. Das KI-Geschäftsmodell dürfte damit erledigt sein.

Grundsatzentscheidungen

In zwei Entscheidungen hat der EuGH klargestellt, dass den Verantwortlichen die Pflicht zu einem Risikomanagement trifft, aber keine Pflicht zur Risikofreiheit besteht. Auch für den Schadensersatz stellt der EuGH die Weichen. Diese Entscheidungen des EuGH haben damit grundsätzliche Bedeutung für die Umsetzung der DSGVO.

1 von 10
Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.