Online-Bestellungen erfordern oftmals das Geburtsdatum der betroffenen Personen in Form eines Pflichtfelds. Das ist nicht immer datenschutzkonform, wie jetzt das OVG Niedersachsen entschieden hat.
Ein Unternehmen verstößt gegen Vorgaben der DSGVO. Dadurch verschafft es sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenzunternehmen, die sich korrekt verhalten. Können die Konkurrenzunternehmen gerichtlich gegen den Datenschutzfrevler vorgehen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt eine klare Antwort.
Wer als Vermietender, Wohnungseigentümer oder Hausverwaltung im Datenschutz wann was zu tun oder zu lassen hat, ist den Handelnden oft unklar. Daher bekommen die Aufsichtsbehörden immer wieder Beschwerden. Der Artikel zeigt Praxisfälle für DSB, die in dieser Branche beraten.
Ein städtischer Beamter scheint dienstunfähig zu sein und wird deshalb wohl in den Ruhestand treten müssen. Die Stadt schreibt intern schon einmal seine Nachfolge aus. Dabei skizziert sie den Gesundheitszustand des Beamten. Der will deshalb Schadensersatz in Höhe von 20.000 €. Was sagt das zuständige Gericht dazu?
Eine Behörde sendet medizinische Unterlagen, die Herrn A betreffen, versehentlich an Herrn B. Der gibt sie bereitwillig sofort zurück, und die Behörde versendet die Papiere an den Richtigen, nämlich an Herrn A. Hat Herr A Anspruch auf DSGVO-Schadensersatz?
Jemand verlangt von seinem Finanzberater eine Kopie aller seiner personenbezogenen Daten, die dort vorhanden sind. Es geht um Daten aus einem Zeitraum von etwa 17 Jahren. Für welche Unterlagen besteht ein solcher Anspruch, für welche nicht? Der Bundesgerichtshof (BGH) trifft eine bemerkenswerte Unterscheidung.
Mit „DSGVO-Abmahnwelle“ ist gemeint, dass jemand Datenschutz-Verstöße nur zu dem Zweck provoziert, um an ihnen zu verdienen. Vieles spricht dafür, dass es aktuell rund um das Thema „Schadensersatz wegen Verletzung des Auskunftsanspruchs“ missbräuchliche Abmahnungen gibt.
Ein Steuerzahler fühlt sich von seinem früheren Steuerberater schlecht beraten. Er will deshalb Schadensersatz von ihm. Um einen Schaden nachweisen zu können, verlangt er Einsicht in die Einkommensteuerakte. Das Finanzamt lässt ihn abblitzen. Wie passt das zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO?
Viele deutsche Gerichte versuchen, Ansprüche auf Schadensersatz nach der DSGVO möglichst auszubremsen. Dieser Eindruck entsteht, wenn man die einschlägige Rechtsprechung verfolgt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt aber erneut klargestellt: Wer einen Schaden erlitten hat, muss auch Schadensersatz bekommen.
Die DSGVO gilt für eine Videokamera nur dann, wenn sie tatsächlich Bilder aufzeichnet. Aber was ist, wenn von außen nicht zu erkennen ist, ob eine Kamera in dieser Weise aktiv ist? Der gefühlte Überwachungsdruck kann auch dann erheblich sein. Die Gerichte zeigen dafür Verständnis und bieten Schutzmöglichkeiten.