Eine Behörde sendet medizinische Unterlagen, die Herrn A betreffen, versehentlich an Herrn B. Der gibt sie bereitwillig sofort zurück, und die Behörde versendet die Papiere an den Richtigen, nämlich an Herrn A. Hat Herr A Anspruch auf DSGVO-Schadensersatz?
Jemand verlangt von seinem Finanzberater eine Kopie aller seiner personenbezogenen Daten, die dort vorhanden sind. Es geht um Daten aus einem Zeitraum von etwa 17 Jahren. Für welche Unterlagen besteht ein solcher Anspruch, für welche nicht? Der Bundesgerichtshof (BGH) trifft eine bemerkenswerte Unterscheidung.
Mit „DSGVO-Abmahnwelle“ ist gemeint, dass jemand Datenschutz-Verstöße nur zu dem Zweck provoziert, um an ihnen zu verdienen. Vieles spricht dafür, dass es aktuell rund um das Thema „Schadensersatz wegen Verletzung des Auskunftsanspruchs“ missbräuchliche Abmahnungen gibt.
Ein Steuerzahler fühlt sich von seinem früheren Steuerberater schlecht beraten. Er will deshalb Schadensersatz von ihm. Um einen Schaden nachweisen zu können, verlangt er Einsicht in die Einkommensteuerakte. Das Finanzamt lässt ihn abblitzen. Wie passt das zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO?
Viele deutsche Gerichte versuchen, Ansprüche auf Schadensersatz nach der DSGVO möglichst auszubremsen. Dieser Eindruck entsteht, wenn man die einschlägige Rechtsprechung verfolgt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt aber erneut klargestellt: Wer einen Schaden erlitten hat, muss auch Schadensersatz bekommen.
Die DSGVO gilt für eine Videokamera nur dann, wenn sie tatsächlich Bilder aufzeichnet. Aber was ist, wenn von außen nicht zu erkennen ist, ob eine Kamera in dieser Weise aktiv ist? Der gefühlte Überwachungsdruck kann auch dann erheblich sein. Die Gerichte zeigen dafür Verständnis und bieten Schutzmöglichkeiten.
Ein Videodreh beim Friseur, Überwachungskameras, die mehr aufnehmen als erlaubt: Welche Rechtsregeln beinhaltet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografien und Videos von Personen? Und was gilt in einem Strafprozess?
Wenn ein Unternehmen Forderungen nach DSGVO-Schadensersatz erfolgreich abwehren will, muss es seine Arbeitnehmer konsequent überwachen. Lesen Sie, wie der EuGH zu dieser überraschenden Schlussfolgerung gelangt!
Ein Amtsgericht verurteilt eine GmbH zur Auskunft über Daten einer betroffenen Person. Die GmbH tut schlicht nichts. Auf Antrag der betroffenen Person verhängt das Amtsgericht gegen den Geschäftsführer der GmbH schließlich 300 € Zwangsgeld, ersatzweise drei Tage Zwangshaft. Ist das eine Fake-Story oder rechtliche Realität?
Geburtsdatum und Wohnort von GmbH-Geschäftsführern gehören ins Handelsregister. Dabei bleibt es trotz DSGVO. So die klare Ansage des Bundesgerichtshofs (BGH). Zur Begründung beruft er sich umfangreich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das macht die Entscheidung des BGH grundsätzlich bedeutsam.