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Urteil

Unterlassungsanspruch auch für Mieter

„Bitte keine Werbung einwerfen!“ Wer dies auf seinen Briefkasten schreibt, hat deutlich formuliert. Aber was ist, wenn die Werbezettel dann künftig in Ritzen und Zwischenräumen der Briefkastenanlage stecken? Kann sich ein Eigentümer oder ein Mieter dagegen rechtlich wehren?

Update: Überblick über aktuelle Urteile

Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass Geschädigte vermehrt Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Verantwortliche minimieren die Risiken, indem sie ihre Verarbeitungsprozesse prüfen und Beschäftigte schulen. Dafür ist es sinnvoll, die häufigsten Schwachstellen zu kennen.

Mobbing oder erlaubt?

Darf ein früherer Arbeitgeber den jetzigen Arbeitgeber warnen, dass aus seiner Sicht bei einem Beschäftigten einiges nicht stimmt? Und das auch noch von sich aus, ohne jede Nachfrage des jetzigen Arbeitgebers? Während Ihr Puls schneller wird: Lesen Sie, warum das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sich mit solchen Ideen ernsthaft befasst hat.

Ein Anspruch, der nicht vererbt wird

Das Auskunftsrecht der betroffenen Person nach Art. 15 DSGVO geht sehr weit. Für Erben einer Person wäre es manchmal praktisch, wenn der Auskunftsanspruch dieser Person auf sie übergehen würde. Das ist aber nicht der Fall.

EuGH: Verantwortliche müssen Empfänger von Daten ganz konkret benennen
Bild: Andrew_Rybalko / iStock / Getty Images Plus
Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Beim Auskunftsanspruch betroffener Personen nach Art. 15 DSGVO sind viele Fragen offen. In einem wichtigen Punkt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt Klarheit geschaffen. Betroffene Personen können im Regelfall verlangen, dass der Verantwortliche ihnen ganz genau sagt, an wen er ihre Daten übermittelt hat.

Arbeitsgericht Heilbronn

Ein Unternehmen lässt Wirtschaftsprüfer den Datenschutz durchchecken. Die Prüfer melden mehrere angebliche „Hochrisiko-Feststellungen“. Kann das Unternehmen nun den Datenschutzbeauftragten (DSB) vor die Tür setzen?

Bedeutung des neuen § 79a BetrVG

Manche Gerichtsentscheidungen behandeln Themen, die auf den ersten Blick ausgesprochen speziell wirken. Doch bei näherem Hinsehen enthalten sie Ausführungen, die weit über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sind. So hier, wo das Gericht grundsätzliche Ausführungen zum Datenschutzkonzept des Betriebsrats macht.

DP+
Kritiker sind der Meinung, dass Verbände bei Datenschutzverletzungen nicht auf Unterlassung klagen können sollten, sondern nur die betroffene Person, um massive Klagewellen zu verhindern. Doch der EuGH hat klargestellt, dass die Aufsichtsbehörden nicht die alleinigen „Hüter der DSGVO“ sind.
Bild: iStock.com / Aleksei-Naumov
Droht neues Unheil?

Dürfen Verbände bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen auf Unterlassung klagen? Der EuGH meint: Ja. Grund genug, zu klären, was Unterlassungsklagen sind und wie sich Unternehmen dagegen wappnen.

Wie ist das Verhältnis von DSGVO und BDSG?

Das BDSG gewährt allen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) einen besonderen Schutz vor Kündigung. Die DSGVO schweigt zu diesem Thema. Darf das BDSG dann einen besonderen Kündigungsschutz überhaupt vorsehen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt darauf eine eindeutige Antwort, mit einer überraschenden Differenzierung ganz am Ende.

Übergreifende Gehaltsdatenbank

Über Beteiligungen, teils sehr verschachtelter Art, sind auch viele kleinere Unternehmen in Konzernstrukturen eingebunden. Geht es dann darum, für bestimmte Projekte Personaldaten auszutauschen, ist manches nicht erlaubt, was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint.

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