Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer gegen dessen Willen verpflichten, bei der Erfassung der Arbeitszeit seinen Fingerabdruck scannen zu lassen? Ein Arbeitnehmer wollte dabei nicht mitspielen. Deshalb kassierte er zwei Abmahnungen. Um sie geht es in einem Rechtsstreit durch zwei Instanzen.
In einem Urteil vom 16. Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen des Privacy Shield für nicht mehr anwendbar erklärt. Die Verwendung von Standardvertragsklauseln bei der Übermittlung von Daten in Länder außerhalb der EU (also etwa in die USA) knüpft das Gericht an Voraussetzungen, die voraussichtlich kaum zu erfüllen sind.
Angenommen, der DSB übersieht etwas beim Datenschutz. Kann das eine schuldhafte Pflichtverletzung sein, die seine Abberufung rechtfertigt? Und angenommen, er macht bei seinen Aufgaben außerhalb des Datenschutzes einen Fehler. Kann das zur Abberufung als DSB führen?
Über ein Jahr lang las der Inhaber einer Anwaltskanzlei heimlich die E-Mails im persönlichen Mailaccount eines Geschäftspartners. Das Passwort für den Account hatte er sich auf dubiosen Wegen beschafft. 5.000 € Schmerzensgeld sind gewissermaßen der Preis, den er dafür zu zahlen hat.
Der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO geht sehr weit. Das gefällt vielen Unternehmen nicht. Im Regelfall bleiben die Gerichte jedoch hart. So auch in diesem Fall eines Versicherers.
Kann der Personalrat verlangen, dass er die Namen der „unterlegenen Bewerber“ bekommt, wenn es zu viele Bewerber gab? Mit seiner Antwort steigt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof tief in die DSGVO ein. Dabei arbeitet er deutlich heraus, wo die Unterschiede zwischen dem Personalvertretungs- und dem Betriebsverfassungsrecht liegen. Das macht die Entscheidung auch für die Privatwirtschaft interessant.
Zum Auskunftsrecht nach DSGVO gibt es bereits drei interessante Entscheidungen. Was können Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Datenschutzunterweisung derzeit zu diesem Thema mitgeben?
Welchen Grenzen unterliegt der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis? Kann der Auskunftsanspruch auch Unterlagen umfassen, die Angaben eines „Hinweisgebers“ enthalten? Kann er sich auch auf die Mails beziehen, die ein Arbeitnehmer geschrieben, gesendet und empfangen hat? Diese Fragen sind Gegenstand eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.
Am 15. Dezember 1983 hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerden gegen die damalige Volkszählung 1983 wesentliche Grundsätze des verfassungskonformen Datenumgangs (Umgang mit Daten) festgeschrieben. Sie haben in ihrer Weitsicht heute noch gleichermaßen Gültigkeit.
Eine Behörde ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Als der „eigentliche DSB“ langfristig erkrankt, bestellt sie – ausdrücklich befristet auf sechs Monate – einen „stellvertretenden DSB“. Genießt er denselben Kündigungsschutz wie der „eigentliche DSB“? Das Bundesarbeitsgericht meint: Ja!