Am 20. Mai 2021 verabschiedete der Bundestag das TTDSG (wir berichteten), am 1. Dezember 2021 tritt es in Kraft.
TTDSG ab 1. Dezember
Das neue TTDSG soll die aktuelle Rechtsunsicherheit beseitigen, die durch das Nebeneinander von Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG) entstanden ist.
Die Bestimmungen zum Thema Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt werden nun in einem einzigen Gesetz zusammengefasst. Und EU-Vorgaben, hier die ePrivacy-Richtlinie, werden in nationales Recht umgesetzt.
Das Gesetz gilt für Betreiber von Webseiten und Apps ebenso wie für Betreiber von Messenger- und E-Mail-Diensten oder Smart-Home-Anwendungen.
Neue Regelungen für Cookies und PIMS
Ab dem 1. Dezember 2021 gelten insbesondere die neuen Regelungen für Cookies und für sogenannte „Personal Information Management Services“ (PIMS).
Jetzt Cookies anpassen
Wer eine Webseite, eine App oder eine andere mobile Anwendung betreibt, muss spätestens zum 1. Dezember 2021 sicherstellen, dass „der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat“ – so der Wortlaut des Paragraph 25 TTDSG.
Worauf die Unternehmen bei der Anpassung ihrer Cookies achten müssen, erklärt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) in einer Praxishilfe.