Digitale Tools für das 360-Grad-Feedback reduzieren den erforderlichen Aufwand drastisch und bieten zudem mehr Möglichkeiten. Doch es sind einige datenschutzrechtliche Herausforderungen zu meistern. Was können Sie als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter (DSB) empfehlen, damit beide Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, von den vorhandenen Möglichkeiten profitieren?
Wie funktioniert digitales 360-Grad-Feedback?
Im Vergleich zu persönlichen Rundgesprächen ist digitales 360-Grad-Feedback weniger zeit- und kostenintensiv. So wird eine Durchführung auch bei Beschäftigten ohne Führungsverantwortung wirtschaftlich vertretbar. Bei digitalem 360-Grad-Feedback geben die Teilnehmenden ihre Beurteilung über ein digitales Tool ab statt in einem persönlichen Workshop oder Rundgespräch.
Bei diesen Tools handelt es sich in der Regel um webbasierte Lösungen, die sich über einen Link aufrufen lassen.
Die Beurteilungen selbst sind bestenfalls ausschließlich qualitativ, d.h. inhaltsbezogen. Hierzu eignen sich standardisierte Fragebögen. Sie erlauben ein inhaltliches Feedback in Textform und stellen gleichzeitig eine Vergleichbarkeit her. Quantitative Bewertungen, etwa in Form von Punktskalen, sind wegen ihrer geringen Aussagekraft nicht empfehlenswert.
Sinnvollerweise erhält die Führungskraft die eingeholten Feedbacks und bespricht die einzelnen Ergebnisse mit dem jeweiligen Mitarbeitenden. Dieses Vorgehen ist selbstverständlich nicht zwingend. Die Führungskraft könnte die Bewertungen auch vor dem Gespräch zusammenfassen und durch eine eigene Einschätzung ergänzen.
Denkbar ist außerdem, alle Bewertungen zeitgleich der Führungskraft und dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin auszuspielen. So können sich beide auf ein Gespräch vorbereiten.