Die Eltern streiten darüber, wer das Sagen hat
Lebt ein Ehepaar getrennt, kann es vor Gericht sogar darüber streiten, wer einen Rechtsstreit für die gemeinsamen Kinder führen darf. Dazu kam es hier, weil das Paar unterschiedlicher Meinung darüber war, ob Bilder der gemeinsamen Kinder ins Internet gestellt werden dürfen oder nicht.
Der Vater der Kinder hat eine neue Lebensgefährtin
Die familiäre Ausgangslage stellt sich so dar:
- Die Eltern der zwei Mädchen, um deren Fotos es geht, leben getrennt. Die elterliche Sorge für die Mädchen steht ihnen aber gemeinsam zu.
- Die Mädchen sind um die zehn Jahre alt. Sie leben zwar bei der Mutter. Sie halten sich jedoch auch regelmäßig bei ihrem Vater auf.
- Der Vater hat eine neue Lebensgefährtin. Mit ihr scheinen sich die beiden Mädchen recht gut zu verstehen. Die Frau betreibt einen Friseursalon.
Die Lebenspartnerin wirbt mit Fotos der Kinder
Mit Werbefotos für diesen Friseursalon begann der Ärger. Diese Fotos zeigen die beiden Mädchen beim Haare schneiden. Aufgenommen hat die Fotos die Lebensgefährtin des Vaters. Um für ihren Friseursalon zu werben, hat sie die Fotos in ihren Facebook-Account und bei Instagram eingestellt.
Die Mutter der Kinder will das unterbinden
Der Vater hatte nichts gegen die Fotos, die Kinder auch nicht. Die Mutter hatte man – vielleicht weil man schon ahnte, wie sie zu dem Thema steht – bei der ganzen Angelegenheit lieber nicht beteiligt. Als die Mutter die Fotos im Netz vorfand, forderte sie die neue Lebensgefährtin ihres Mannes auf, die Fotos aus dem Internet zu entfernen.
Die Lebenspartnerin stellt noch mehr Bilder online
Die Frau dachte jedoch nicht daran. Nach dem Motto „Und jetzt erst recht!“ stellte sie sogar noch weitere Fotos der Kinder in ihre Accounts ein.
Dies brachte die Mutter der Kinder regelrecht auf die Palme. Sie wollte gegen die Frau rechtlich vorgehen. Ihren Noch-Mann forderte sie dazu auf, einem gerichtlichen Vorgehen gegen seine Lebensgefährtin zuzustimmen. Dies lehnte der Mann schriftlich ab.