Conversion Tracking: So funktioniert’s auch ohne Einwilligung
Wer Online-Werbung nutzt, möchte verständlicherweise wissen, wie erfolgreich seine Werbemaßnahmen sind. Dazu muss bekannt sein, wie oft ein Klick auf eine Anzeige zu einer gewünschten Aktion wie dem Kauf eines Produkts führte. Aber auch wenn der Besucher einer Website einen Newsletter abonniert oder ein kostenfreies Webinar bucht, kann es interessant sein, zu wissen, woher der Impuls kam. Das ist das sogenannte Conversion Tracking.
Das meistgenutzte Tool: Google Analytics
Häufig setzen Unternehmen Google Analytics ein, um Conversion Tracking durchzuführen. Insbesondere lässt sich mit Google Analytics feststellen, wie oft Google-Ads-Werbeanzeigen zu einer gewünschten Aktion führten.
Einwilligung nötig
Das Problem mit Google Analytics ist zum einen die dafür notwendige Einwilligung. Willigt der Besucher einer Website nicht ein, ist das Conversion Tracking mithilfe von Google Analytics nicht möglich. Erfahrungsgemäß erteilen viele Nutzerinnen und Nutzer nur ungern ihre Einwilligung – sofern diese überhaupt rechtskonform abgefragt wird. Wer die Websitebesucher zur Einwilligung nötigt, etwa indem er sie in der Einwilligungsabfrage optisch beeinflusst, riskiert einen Rechtsbruch.
Einwilligung überhaupt möglich?
Zum anderen ist es an sich schon schwierig, eine rechtskonforme Einwilligung für Google Analytics und vergleichbare Analyse-Dienste anderer, meist amerikanischer Anbieter einzuholen. Die französische Datenschutzbehörde CNIL ist etwa der Meinung, dass das Analyse-Tool von Google generell nicht rechtskonform nutzbar ist, au…