Datenschutzkonforme Umsetzung von Gewinnspielen
Datenerhebung ist Standard
Die Teilnahme an einem Gewinnspiel geht fast immer mit der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten einher. Denn häufig sind bestimmte Informationen erforderlich, wie der Name der teilnehmenden Person oder die E-Mail-Adresse. Deshalb kann es schnell zu einer (Neu-)Erfassung einer großen Anzahl personenbezogener Daten kommen. Diese dürfen Unternehmen als Veranstalter und datenschutzrechtlich Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) allerdings nur verarbeiten, wenn sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Schulung zu Anforderungen bei Gewinnspielen
Unternehmen sollten sich daher schon bei der Organisation eines Gewinnspiels – neben anderen gesetzlichen Vorgaben – mit datenschutzkonformen Umsetzungsmodalitäten befassen. Da Gewinnspielaktionen eine beliebte Marketingmaßnahme sind, bietet es sich an, dass Sie als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter diese Vorgaben z.B. in einer Datenschutz-Schulung vorstellen.
Wie und wo findet das Gewinnspiel statt?
Die datenschutzrechtliche Bewertung hängt maßgeblich von der Art und Weise des Gewinnspiels ab:
- Handelt es sic…