Die EU-Datengrenze für Microsoft-Cloud-Lösungen
Der U.S. CLOUD Act
Eines der Hauptprobleme ist der „U.S. CLOUD Act“. Er ermöglicht US-Behörden umfassenden Zugriff auf Daten, die in der Cloud von US-Unternehmen gespeichert sind (zum CLOUD Act siehe Ehmann, Heft 09/2019, S. 13–15, https://ogy.de/dp-cloud-act). Daran können auch die Bemühungen von Microsoft nicht viel ändern.
Allerdings garantiert Microsoft, im Falle eines Falles die angefragten Daten nicht ohne Weiteres herauszugeben. Das Unternehmen wehrt sich bei Anfragen auf Datenherausgabe juristisch, bis ihm durch gerichtliche Entscheidungen keine Wahl mehr bleibt.
Das gilt auch für Dienstleister, die für Microsoft arbeiten. Microsoft ficht alle Anfragen uneingeschränkt an. Microsoft hat zudem angekündigt, europäische Unternehmen finanziell zu entschädigen, wenn es durch den CLOUD Act die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verletzen muss und damit ein europäisches Unternehmen geschädigt wird.
So will Microsoft auch ohne Privacy Shield Datenschutz bieten
Microsoft will zunächst sicherstellen, dass möglichst alle Daten von Unternehmen aus der EU …