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21. August 2023

Die künftige Bedeutung der Standardvertragsklauseln

DP+
Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission macht die SCC für die Datenübermittlung in die USA nicht zwingend überflüssig
Bild: iStock.com / mixetto
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EU-US Data Privacy Framework & SCC
Seit der EuGH die Anwendung des Privacy Shield gestoppt hatte, griffen viele Unternehmen auf die EU-Standardvertragsklauseln zurück. Wird das noch nötig sein, nachdem das EU-US Data Privacy Framework (DPF) anwendbar ist? Die Antwort darauf fällt differenziert aus.

Die EU-Standardvertragsklauseln (im Folgenden SCC als Abkürzung der englischen Bezeichnung Standard Contractual Clauses) sind in der Praxis sehr beliebt. Das liegt daran, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Entscheidung „Schrems II“ den Export von personenbezogenen Daten in die USA auf der Basis des Privacy Shield gestoppt hatte (siehe EuGH, Urteil vom 16.07.2020 – C-311/18 „Schrems II“ und dazu Ehmann, Datenschutz PRAXIS 09/2020, S. 1).

Die EU-Standardvertragsklauseln glichen den Wegfall des Privacy Shield aus

Seither ist der Privacy Shield als rechtliche Basis für die Übermittlung von Daten in die USA weggefallen. Eine alternative rechtliche Basis war erforderlich. Sie fand sich in Gestalt der SCC. Denn in seiner Entscheidung hat der EuGH festgestellt, dass Verantwortliche die SCC jedenfalls vom Prinzip her nach wie vor nutzen können. Mithilfe der EU-Standardvertragsklauseln werden seither viele Datentransfers in die USA fortgeführt, die zuvor auf der Basis des Privacy Shield erfolgt waren.

Das Data Privacy Framework wirft Fragen bei den SCC auf

Das EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) wird nun der funktionale Nachfolger des Privacy Shield. Dies bedeutet: Findet eine Datenübermittlung an Unternehmen in den USA statt, die am Data Privacy Framework teilnehmen, ist für diese Daten ein angemessener Datenschutz in den USA gewährleistet.

Das führt zu der Frage, ob Verantwortliche auch dann noch auf die SCC zurückgreifen können, und wenn ja, ob dies zu empfehlen ist. Denn – so jedenfalls die Erwartung vieler Unternehme…

Dr. Eugen Ehmann
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Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann ist ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Datenschutzes in Unternehmen & Behörden. Er ist Herausgeber eines renommierten DSGVO-Kommentars und Autor zahlreicher Beiträge in der Datenschutz PRAXIS sowie in vielen weiteren Datenschutz-Veröffentlichungen. Außerdem moderiert er seit 2003 die IDACON , den renommierten Datenschutz-Kongress.
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