Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat im Februar 2022 eine neue „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)“ veröffentlicht (OH Direktwerbung). Die Vorgänger-Orientierungshilfe stammt aus 2018.
Der Beitrag kann im Vergleich der Handreichungen leider nicht alle Aspekte ansprechen, aber doch die „Highlights“.
Die OH klammert den Adresshandel aus
Direkt zu Beginn stellt eine Fußnote zum Titel klar, dass die Orientierungshilfe nicht auf das Thema „Adresshandel“ eingeht. Bemerkenswert ist das v.a. deshalb, weil die alte OH Direktwerbung 2018 dies ebenfalls schon nicht tat. Das spricht dafür, dass die DSK zwei Konstellationen gleichsetzt, die nicht gleich sind:
- Einerseits den Aufbau von Datenbanken mit Werbeadressaten, um diese Daten an Unternehmen zu Zwecken der Direktwerbung zu überlassen.
- Und andererseits die Bereitstellung von Adressdaten der eigenen Kunden eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen zur Direktwerbung.
Für diese Gleichsetzung spricht, dass die neue Orientierungshilfe im Vergleich zur vorherigen z.T. Ausführungen auch zur zweiten Konstellation gestrichen hat.