Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework ist nach der Verabschiedung durch die EU-Kommission am 10. Juli 2023 noch am selben Tag in Kraft getreten. Sein Text ist hier abrufbar: https://ogy.de/adequacy-decision-eu-us.
Am Ende des Verfahrens ging alles sehr schnell. Als die EU-Kommission am 13. Dezember 2022 einen ersten Entwurf vorlegte (siehe Ehmann, Datenschutz PRAXIS 02/2023, S. 01–04, https://www.datenschutz-praxis.de/verarbeitungstaetigkeiten/das-transatlantic-data-privacy-framework-tdpf/), rechneten wohl nur Optimisten damit, dass sich die Dinge so rasch entwickeln würden.
Überblick: So kam es zum Angemessenheitsbeschluss
Das Verfahren zur Verabschiedung des Angemessenheitsbeschlusses lässt sich in vier Säulen gliedern. Den jeweils aktuellen Stand haben wir in der Datenschutz PRAXIS regelmäßig vorgestellt, zuletzt in Heft 06/2023, S. 11.
In dieser Meldung fassen wir den gesamten Ablauf, der schließlich in die Verabschiedung mündete, im Überblick zusammen. Dabei geben wir die Fundstellen der wesentlichen Dokumente an. Denn ihr Inhalt dürfte bei der Frage, ob der Angemessenheitsbeschluss rechtlichen Bestand haben wird, immer wieder zitiert werden.