Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

15. Oktober 2024

Geburtsdatum als Pflichtfeld in Onlineshops: Ist das zulässig?

DP+
Eine junge Frau sitzt an ihrem Laptop. Auf dem Bildschirm sieht man das Formular eines Online-Shops mit dem Geburtsdatum als Pflichtfeld.
5,00 (1)
Datensparsamkeit und Rechtsgrundlage beachten
Online-Bestellungen erfordern oftmals das Geburtsdatum der betroffenen Personen in Form eines Pflichtfelds. Das ist nicht immer datenschutzkonform, wie jetzt das OVG Niedersachsen entschieden hat.
Der Fall, den das Verwaltungsgericht Hannover (VG) und danach das Oberverwaltungsgericht Niedersachen (OVG) zu entscheiden hatten, betrifft eine Versandapotheke. Doch die
grundsätzlichen Aussagen der Gerichte sind für alle Verantwortlichen interessant, die z.B. gegenüber Kunden mit Formularen arbeiten.

Im Rahmen des Bestellprozesses erfasst der Verantwortliche personenbezogene Daten der Kunden, darunter auch die Anrede „Herr/Frau“ und das Geburtsdatum als Pflichtfelder.

Dieser Verarbeitungsprozess unterscheidet nicht zwischen der Bestellung von Medikamenten und Drogerieartikeln. Der beschriebene Fall befasst sich ausschließlich mit dem Bestellprozess für rezeptfreie Medikamente. Bestellungen mit Rezept unterliegen einem teilweise anderen Vorgang, da der Verantwortliche das Rezept per Post erhalten muss.

Prüfverfahren der Aufsichtsbehörde

Auf die Beschwerde einer betroffenen Person hin führte die zuständige Aufsichtsbehörde, der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen), ein Prüfverfahren nach Art. 57, 58 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch. Der Verantwortliche verstoße gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Datenminimierung, weil er zwingend Anrede und Geburtsdatum im Bestellprozess erhebe, so der Vorwurf.

Der Verantwortliche begründete in seiner Stellungnahme dazu die Erfassung der Anrede einerseits mit arzneimittelrechtlichen Voraussetzungen, da bestimmte Medikamente geschlechtsspezifischen Anwendungsbereichen unterlägen. Andererseits liege ein berechtigtes Interesse der Vers…

Andrea Gailus
+

Weiterlesen mit DP+

Sie haben noch kein Datenschutz-PRAXIS-Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit DP+
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche
Profitieren Sie von kurzen, kompakten und verständlichen Beiträgen.
Kein Stress mit Juristen- und Admin-Deutsch
Lesen Sie praxisorientierte Texte ohne Fußnotenapparat und Techniker-Sprech.
Sparen Sie sich langes Suchen
Alle Arbeitshilfen und das komplette Heftarchiv finden Sie online.
Verfasst von
Andrea Gailus
Andrea Gailus
Rechtsanwältin Andrea Gailus ist in eigener Anwaltskanzlei tätig und befasst sich neben dem Zivilrecht schwerpunktmäßig mit IT- und Datenschutzrecht.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.