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14. Februar 2023

Gericht erlaubt ständige Überwachung der Amazon-Mitarbeiter

Darf Amazon die Tätigkeiten seiner Mitarbeiter im Logistikzentrum Winsen permanent erfassen? Ja, beschließt jetzt das Gericht.
Bild: ismagilov / iStock / Getty Images Plus
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Beschäftigtendatenschutz
Darf Amazon die Tätigkeiten seiner Mitarbeiter im Logistikzentrum Winsen permanent erfassen? Ja, sagt das Verwaltungsgericht Hannover – und hebt in einem datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren die Untersagungsverfügung der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen auf.

Verhandlungstag im Logistikzentrum

„Wir haben erkannt, dass diese Steuerung erforderlich ist“, sagte laut einem Bericht der ZEIT die Vorsitzende Richterin Andrea Reccius nach einem Verhandlungstag im Amazon-Logistikzentrum in Winsen.

Das Gericht habe vor Ort gesehen, dass die Erfassung von Daten der Steuerung der logistischen Abläufe diene und keine persönlichen Eigenschaften überwache.

Gesetzgeber ist gefordert

Die Richterin sprach jedoch von einer schwierigen Aufgabe des Abwägens und betonte: „Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzgeber tätig geworden wäre oder noch wird.“

Das sieht auch Barbara Thiel, die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachen so: „Die Grenzen einer Datenverarbeitung von Beschäftigten müssen gesetzlich klar festgelegt werden“, fordert sie in einer Pressemitteilung.

Es bestehe dringender Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers. Denn der aktuelle Fall zeige, wie berechtigt die Forderungen der Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) aus ihrer Entschließung „Die Zeit für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist ‚Jetzt‘!“ seien.

Datenschutzbeauftragte sprach Verfügung gegen Amazon aus

Thiel hatte im Oktober 2020 der Amazon Logistik Winsen GmbH mit einer Verfügung untersagt, „ununterbrochen und jeweils aktuell und minutengenau Qualitäts- und Quantitätsleistungsdaten der Mitarbeiter zu erheben und weiter zu verarbeiten“.

Amazon klagte gegen Verfügung und bekam Recht

Gegen diese Verfügung hatte der Onlinehändler geklagt und nun Recht bekommen. Denn das Verwaltungsgericht Hannover schaute sich bei der Werksbegehung in Winsen die Abfertigung von Aufträgen, das Einscannen von Waren und damit die Erhebung der Mitarbeiterdaten an. Sie folgten der Argumentation von Amazon-Standortleiter Jörn Asmussen.

Dieser erklärte laut einem Bericht im IT-News-Portal golem: „Elementare Prozesse müssen aufeinander abgestimmt sein“. Nur so könnten Vorgesetzte ständig einsehen, wie viele Pakete abgefertigt werden.

Auch ein Betriebsratsvertreter erklärte bei dem Rundgang, dass die zu erfüllende Rate wie ein zeitlicher Countdown wirke: „Wenn ich unter Schnitt liege, zeigt es mir an, Gas zu geben“

Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter

Die Landesdatenschutzbeauftragte sieht dieses Verfahren nach wie vor kritisch und ist laut Pressemitteilung der „Auffassung, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegt.“

Der durch die „minutengenaue Leistungsdatenerhebung sowie deren weitere Verarbeitung entstehende Anpassungs- und Leistungsdruck“ sei aus ihrer Sicht höher zu gewichten als das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens.

In Berufung gehen ist möglich

Ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ließ sie noch offen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Berufung gegen das Urteil auf jeden Fall zugelassen. Die nächste höhere Instanz ist das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

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Elke Zapf

Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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