Krankenrückkehrgespräche: Das müssen Sie beachten
Was ist ein Krankenrückkehrgespräch und wie läuft es ab?
Ein Krankenrückkehrgespräch ist eine besondere Form des Mitarbeitergesprächs zwischen Führungskraft und einem Beschäftigten, der zuvor – längerfristig oder wiederholt – arbeitsunfähig erkrankt war.
Rechtsgrundlage für die Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung (§ 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Verbindung mit Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)).
Krankenrückkehrgespräche finden in der Regel in mehreren Stufen statt. Die einzelnen Stufen variieren dabei im Teilnehmerkreis, im Schwerpunkt des Gesprächs sowie in den Dokumentationspflichten.
- In der ersten Stufe führen Führungskraft und Beschäftigter oftmals ein formloses Gespräch, das nicht dokumentiert wird. Ziel des Gesprächs ist die zwanglose Integration des Kollegen oder der Kollegin in den Arbeitsalltag.
- Für Gespräche der folgenden Stufen wählt der Arbeitgeber Beschäftigte aus, bei denen eine längere Erkrankung (über zwei Wochen) oder eine Häufung von Kurzerkrankungen (z.B. ein wiederholendes Muster an einzelnen…