Kundendaten unternehmensübergreifend nutzen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt Unternehmen mitunter enge Grenzen. So sind sämtliche Datenverarbeitungen streng innerhalb des jeweiligen juristischen Unternehmens zu denken. Verantwortlichkeiten sind somit nach Unternehmen abgegrenzt. Auf diese Weise wird die Haftung zwar klar geordnet, zeitgleich aber die Nutzung von Daten z.B. in Konzernen erheblich erschwert.
Das klassische Konzernprivileg ist seit Inkrafttreten der DSGVO passé, und Unternehmensgruppen dürfen personenbezogene Daten nur noch zu internen Verwaltungszwecken zentral verwalten (siehe Erwägungsgrund 48 zur DSGVO). Weitere Zwecke, wie z.B. die werbliche Nutzung, sind nicht von der DSGVO gedeckt. Sollen Daten also über Unternehmensgrenzen hinweg verarbeitet werden, ist eine geeignete Rechtsgrundlage erforderlich. Zudem müssen Verantwortliche nach Art. 13 DSGVO über die Weitergabe informieren.
Direktwerbung: Berechtigtes Interesse, Interessenabwägung
Gerade die werbliche Nutzung von Kundendaten anderer Konzernunternehmen stellt die Verantwortlichen daher vor Herausforderungen. Dabei ist nach der DSGVO eine Verwendung zu Direktwerbezwecken durchaus auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO stützbar und grundsätzlich nicht weiter problematisch. Allerdings muss dabei eine Interessenabwägung stattfinden.
Wettbewerbsrechtliche Regelungen beachten!
Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten gilt es insbesondere die wettbewerbsrechtlichen Regelungen zu beachten und den Blick auf § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG…