München nutzt Livestream schon lange
Die bayerische Landeshauptstadt München setzt bereits seit dem Jahr 2013 auf den Livestream von Stadtratssitzungen. Wie die Zeitschrift Kommunal berichtet, verfolgten von Beginn an – je nach Thema – bis zu 1.000 Bürger live die Sitzung ihres Stadtrats. Der ist damit näher an den Menschen und erreicht deutlich mehr Bürger als im Sitzungssaal.
Liveübertragungen in Zeiten der Pandemie
Erfahrungen, auf die andere Kommunen mit Beginn der Corona-Pandemie zurückgreifen konnten. Denn COVID 19 führte nicht nur zu Home-Office und Home-Schooling, sondern auch zur Liveübertragung von Gemeinderatssitzungen in vielen Kommunen.
Die Gemeinderäte konnten und können von zuhause aus an der Sitzung teilnehmen und über Entscheidungen diskutieren – und die Bürger können die Sitzungen zuhause live mitverfolgen.
Präsenzsitzungen sollten Regelfall sein
Die Sache hat jedoch einen Haken. Das Kommunalverfassungsrecht setzt „Präsenzsitzungen der kommunalen Gremien als Regelfall voraus. Rechtssichere digitale Formate sind daher nur dann möglich, wenn hierzu (…) ausdrückliche Rechtsgrundlagen existieren“. Das betont der Rechtsanwalt Janosch Neumann in einem Gastbeitrag für die Zeitschrift Kommunal.
Rechtsgrundlagen anwenden
Welche Rechtsgrundlagen die Kommunen anwenden können, erklärt Seyma Preukschas vom Blog Datenschutz-Notizen in einem aktuellen Beitrag:
- Gemeinden können sich gemäß Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere „auf die Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben kraft Landesgesetzen in Verbindung mit den Konkretisierungen in der Satzung der jeweiligen Gemeinde berufen“.
- Darüber hinaus haben viele Bundesländer während der Pandemie eigene Landesverordnungen erlassen, die eine Ton- und Bildübertragung zur Berichterstattung von Gemeinderatssitzungen ermöglichen.
- Gemeinden wiederum müssen die Landesverordnungen durch Hauptsatzungen konkretisieren und sollten darin vor allem regeln, wie die Live-Übertragung erfolgt und was mit personenbezogenen Daten passiert.