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13. Dezember 2022

Meta: Keine Werbung ohne Zustimmung

Dürfen die Meta-Dienste die personenbezogenen Daten ihrer Nutzer für Werbezwecke verwenden? Nur nach eindeutiger Einwilligung der Nutzer!
Bild: vectorplusb / iStock / Getty Images Plus
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Online-Datenschutz
Dürfen die Meta-Dienste Facebook, Instagram und Whatsapp die personenbezogenen Daten ihrer Nutzer für Werbezwecke verwenden? Nur, wenn die Nutzer dem vorher explizit zustimmen – das hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) entschieden. Die irische Data Protection Commission (DPC) muss das nun durchsetzen – und wird wahrscheinlich ein hohes Bußgeld verhängen.

Langer Streit über personenbezogene Daten

„Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die DSGVO auf so arrogante Weise zu ignorieren“, sagt der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems in einer Stellungnahme zur Entscheidung des EDSA.

Schrems hatte mit seinem Datenschutzorganisation noyb schon im Mai 2018 – also wenige Tage nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Klage gegen den US-amerikanischen Konzern eingereicht.

Datenschützer gegen Meta

Meta – das damals noch facebook hieß – hatte 2018 zwar auf die DSGVO reagiert, aber lediglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert.

„Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal“, bringt Schrems seine Kritik an diesem Vorgehen auf den Punkt.

EDSA entscheidet

Unterstützung bekam Schrems von vielen europäischen Datenschutzbehörden – allerdings nicht von der für Meta zuständigen irischen Data Protection Comission.

Deshalb schaltete sich schließlich der Europäische Datenschutzausschuss ein und veröffentlichte am 6. Dezember 2022 eine Pressemitteilung. Darin teilt der EDSA zwar mit, dass er in dem Fall entschieden hat, nennt jedoch keine Einzelheiten.

DPC muss aktiv werden

Der EDSA will wohl der DPC nicht vorgreifen, die nun innerhalb eines Monats eine endgültige Entscheidung treffen muss – und dabei an den Beschluss des Datenschutzausschusses gebunden ist.

Der schreibt laut einem Bericht im Wall Street Journal vor, dass Meta personenbezogene Daten nur mit Einwilligung für Werbung verwenden darf. Und die Nachrichtenagentur Reuters hält eine hohe Geldstrafe für wahrscheinlich.

Meta braucht Einwilligung

„Die Entscheidung bedeutet, dass Meta den Nutzer:innen eine Version aller Apps zur Verfügung stellen muss, die keine persönlichen Daten für Werbung verwendet“, erklärt Max Schrems.

Meta könne dafür eine Ja/Nein-Option anbieten, müsse aber sicherstellen, dass die Nutzer ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können. „Meta darf den Dienst für solche Nutzer:innen nicht einschränken.“

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Elke Zapf

Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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