Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Datenschutz-Grundverordnung und gemeinsame Verantwortlichkeit

Cloud Service Provider und andere Auftragsverarbeiter werden mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) stark in die Pflicht genommen. Sie nehmen dem Auftraggeber aber keine Verantwortung ab, sondern werden selbst auch verantwortlich. Was heißt das konkret?

Pflicht seit Mai 2018

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) nimmt auch Auftragsverarbeiter in die Pflicht: Bei einer Auftragsverarbeitung ist nicht mehr nur der Verantwortliche gefordert. Was muss der Auftragsverarbeiter tun?

Datenübermittlung in Drittländer

Nur die neuen EU-Standardvertragsklauseln zu verwenden, reicht nicht. Hinzukommen müssen die „ergänzenden Maßnahmen“. Seine Empfehlungen dazu hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) nun in einer Endfassung veröffentlicht.

noyb geht gegen Cookie-Walls vor
Bild: iStock.com / Guzaliia-Filimonova
Cookie-Paywalls

Ist Datenschutz eine Sache des Einkommens? Bei immer mehr Nachrichtenseiten im Internet ja – das befürchtet der Datenschutzverein none of your business (noyb). Er hat Beschwerde gegen „Cookie-Paywalls“ und kostenpflichtigen „Pur-Abos“ großer Medienhäuser eingelegt.

Datenübermittlung in Drittländer

Ausgangspunkt und zentraler Mechanismus, um die „ergänzenden Maßnahmen“ für die Datenübermittlung in Drittländer zu bestimmen und umzusetzen, ist eine Einzelfallbewertung oder Neudeutsch ein „Transfer Impact Assessment“ (kurz TIA). Was steckt genau hinter diesem Prozess?

DP+
Berechtigte Interessen lassen sich sehr gut im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren
Bild: iStock.com / Feodora-Chiosea
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

Mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. f brachte die DSGVO eine neue Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: das „berechtigte Interesse“. Was genau verbirgt sich dahinter, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Verarbeitung personenbezogener Daten darauf stützen zu können?

Im Gespräch mit Bettina Gayk

Videotechnik, Gesichtserkennung, biometrische Analysen von Bewegtbildern, Dashcams, exponentielles Wachstum von Speicherkapazitäten: Technisch stehen die Zeichen gut für Videoüberwachung. Nur was sagt eigentlich der Datenschutz dazu? Im Podcast-Interview sprechen wir mit Bettina Gayk, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen.

Am 28. Juni 2021 traten zwei Beschlüsse in Kraft. Damit gilt Großbritannien als sicheres Drittland für die Übermittlung personenbezogener Daten.
Bild: Stadtratte / iStock / GettyImages Plus
Internationaler Datenaustausch

Können Unternehmen und Behörden mit Sitz in der Europäischen Union ohne Probleme personenbezogene Daten nach Großbritannien übermitteln? Ja, denn die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2021 zwei Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich angenommen. Damit gilt Großbritannien als sicheres Drittland im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die Nutzung der Standardvertragsklauseln bei der Datenübermittlung in Drittländer reicht allein nicht aus. Die Rechtslage im Drittland muss geprüft werden!
Bild: PhotoAlto/Odilon Dimier / PhotoAlto Agency RF Collections
Datentransfer

Wer personenbezogen Daten in Drittländer übermittelt und dafür die EU-Standardvertragsklauseln nutzt, muss trotzdem die Rechtslage im Drittland prüfen. Darauf weisen die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hin.

Rechenschaftspflicht

Da das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage eine Abwägung erfordert, ist es sinnvoll, mehr ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmen als den reinen DSGVO-Artikel. Die Vorlage zeigt, wie das aussehen kann.

14 von 24

Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.