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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Biometrische Daten von Arbeitnehmern

Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer gegen dessen Willen verpflichten, bei der Erfassung der Arbeitszeit seinen Fingerabdruck scannen zu lassen? Ein Arbeitnehmer wollte dabei nicht mitspielen. Deshalb kassierte er zwei Abmahnungen. Um sie geht es in einem Rechtsstreit durch zwei Instanzen.

Paukenschlag des EuGH

In einem Urteil vom 16. Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen des Privacy Shield für nicht mehr anwendbar erklärt. Die Verwendung von Standardvertragsklauseln bei der Übermittlung von Daten in Länder außerhalb der EU (also etwa in die USA) knüpft das Gericht an Voraussetzungen, die voraussichtlich kaum zu erfüllen sind.

Patienten-Datenschutz

Die geplante Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) verstößt gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber in einer Pressemitteilung deutlich.

Welche Kriterien muss eine Software erfüllen, damit sie DSGVO-konform ist? Der Prüfungskatalog hilft weiter.

Von Skype bis Zoom: Videokonferenzdienste fallen durch
Bild: AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus
Videokonferenzen

Die Ampel steht auf rot – für Skype, Teams, Zoom und andere führende Videokonferenzsysteme. Die großen Anbieter fallen bei der aktuellen rechtlichen Kurzprüfung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) durch.

Stellt ein Unternehmen neue Mitarbeiter ein, ist auch aus Datenschutzgründen vieles zu berücksichtigen. Das Muster zum Onboarding deckt die wichtigsten Punkte ab.

Die Checkliste hilft beratenden Datenschutzbeauftragten und Verantwortlichen dabei, den Entscheidungs- und Implementierungsprozess zu Videokonferenz-Diensten zu strukturieren.

Im Gespräch mit Lutz Hasse

Mit seiner Äußerung bezüglich Bußgelder für Lehrer sorgte der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für Aufregung. Aber ihn auf diese Aussage zu reduzieren wäre ungerecht, da er zum Thema „Datenschutz an Schulen“ schon seit Langem auf vielfältige Art und Weise aktiv ist. Im Interview sprechen wir mit Dr. Lutz Hasse über die aktuelle Problematik von Homeschooling und Datenschutz.

Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit?

In der Personaldienstleistungsbranche sind gemeinsame Verantwortlichkeiten eher die Regel als die Ausnahme. Eine Einzelfallbetrachtung, wie die Beteiligten im konkreten Fall datenschutzrechtlich einzuordnen sind, ist dennoch unentbehrlich.

Hier finden Sie eine Liste mit den wichtigsten Prüfpunkten für ein Gesundheitsdaten-Audit im Personalbereich.

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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