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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Mitarbeiter-Apps sind flexibel und vielfältig einsetzbar. Damit die Verwendung auch datenschutzkonform ist, sind zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen.
Bild: iStock.com / ipopba
Beschäftigtendatenschutz

Einen schnellen Zugriff auf wichtige Informationen sowie eine einfache interne Kommunikation – Mitarbeiter-Apps machen es möglich. Doch was ist aus Sicht des Datenschutzes zu beachten?

Hier finden Sie zur Videoüberwachung ein Beispiel für ein vollständiges Informationsblatt. Es ist unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmt.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Damit eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtswirksam ist, müssen Unternehmen viele Anforderungen aus dem Datenschutz erfüllen. Dazu ist es erforderlich, zu wissen, was die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hierzu regelt.

Abgrenzung und Inhalte

Eine Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ist kompliziert – eine Fehleinschätzung und die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nicht DSGVO-konform. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die Leitlinien zu den Begriffen „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) helfen bei der Orientierung.

Datenschutzkontrollen

Die Checkliste gibt Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten die wichtigsten Prüfkriterien an die Hand, um Auftragsverarbeiter unter die Lupe zu nehmen.

Standortdaten: So lässt sich ungewollte Ortung umgehen
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Standortdaten schützen

Standortdaten machen Personen leichter identifizierbar und Nutzerprofile zu Bewegungsprofilen. Entsprechend begehrt sind sie bei Werbetreibenden, entsprechend hoch muss ihr Schutz sein. Doch die unerwünschte Ortung hat viele Gesichter. Welche Gegenmaßnahmen wirken wirklich?

Datenschutz-Kontrolle

Cloudbasierte Kanban-Boards helfen Unternehmen und Behörden, Aufgaben zu organisieren und Projekte zu steuern. Die Checkliste zeigt, was dabei aus Datenschutzsicht zu beachten ist.

Bericht aus der Aufsichtspraxis

In der Praxis steht und fällt die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung nicht-öffentlicher Stellen oft mit dem Nachweis des berechtigten Interesses. Auch wenn es darum geht, die Erforderlichkeit zu begründen und die Maßnahme auszugestalten, gibt es klassische Fehlerquellen.

Überraschende Entscheidung des EuGH

Gesundheitsdaten schützt die DSGVO ganz besonders. Was folgt daraus, wenn eine Gesundheitseinrichtung medizinische Daten von Mitarbeitern verarbeitet, um die Arbeitsfähigkeit dieser Mitarbeiter zu beurteilen? Der EuGH gibt einige Antworten, die wohl kaum jemand so erwartet hätte.

Beschäftigtendatenschutz

Mitarbeiter-Apps sind flexibel und vielfältig einsetzbar. Damit die Verwendung auch datenschutzkonform ist, sind zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen.

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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