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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Videoüberwachung

Videoüberwachungen werden oft durchgeführt,weil sie gegenüber den Alternativen kostengünstiger sind. Doch reicht diese Begründung bei einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz nicht aus.

Kundendaten & Unternehmensgrenzen

Die ­DSGVO hat die Möglichkeiten, personenbezogene Daten z.B. in Konzernstrukturen zu nutzen, stark eingeschränkt. Zudem ist bei der werblichen Verwendung das Wettbewerbsrecht zu beachten. Lösungen für dieses Problem sind rar, doch es gibt sie.

Einstellungsuntersuchung: Das ist erlaubt!
Bild: ipopba / iStock / Thinkstock
Gesundheitsdaten

Blutabnahme, Urintests und andere Einstellungsuntersuchungen haben in der Vergangenheit einige Großkonzerne, Rundfunkanstalten und öffentliche Verwaltungen in die Schlagzeilen gebracht. Ihr Vorgehen stieß bei Datenschützern, Gewerkschaften und Arbeitsrechtlern auf harsche Kritik. Trotzdem hat eine Einstellungsuntersuchung im gewissen Umfang ihre Berechtigung. In manchen Fällen ist sie sogar Pflicht.

Im Gespräch mit D. Eugen Ehmann

Im Interview erklärt Dr. Eugen Ehmann, wie Datenschutzbeauftragte den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework (DPF) verstehen und bewerten können.

Auftragsverarbeitung oder nicht?

Sind Headhunter eigenständig Verantwortliche, wenn sie für ein Unternehmen Bewerber suchen, oder ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich? Lesen Sie, was sich in dieser Konstellation empfiehlt.

Online-Datenschutz

Seit Inkrafttreten des TTDSG hat sich die Onlinewelt leise, aber stetig von den omnipräsenten Cookies verabschiedet. Nun sind die meisten Tools cookielos. Das macht es Verantwortlichen und DSB immer schwieriger, zu erkennen, welche Daten bei Webseitenaufrufen verarbeitet werden.

DP+
Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission kam am 10. Juli 2023
Bild: iStock.com / bakhtiar_zein
EU-U.S. Data Privacy Framework

Die EU-Kommission hat erneut in einem Angemessen­heitsbeschluss festgestellt, dass in den USA ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Mit Inkrafttreten des „EU-U.S. Data Privacy Framework“ (DPF) lassen sich personenbezogene Daten unter erleichterten Bedingungen in die USA übermitteln. Doch Datenexporteure müssen trotz DPF einiges beachten.

Onboarding-Prozesse

Bewerbungs- und Einstellungsprozesse sind ohne personenbezogene Daten undenkbar. Doch Verantwortliche müssen darauf achten, wirklich nur mit solchen Informationen zu arbeiten, die unbedingt erforderlich sind.

Es muss nicht immer Videoüberwachung sein!

Als Perimetrie wird das Gelände zwischen der Außengrenze und den Gebäuden des Unternehmens bezeichnet. Um diesen Bereich zu schützen, ist Videoüberwachung Standard. Doch Datenschutzbeauftragte (DSB) können hier einige mildere Mittel empfehlen.

EU-US Data Privacy Framework & SCC

Seit der EuGH die Anwendung des Privacy Shield gestoppt hatte, griffen viele Unternehmen auf die EU-Standardvertragsklauseln zurück. Wird das noch nötig sein, nachdem das EU-US Data Privacy Framework (DPF) anwendbar ist? Die Antwort darauf fällt differenziert aus.

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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