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12. Juli 2022

Polizei-Software VeRA auf dem Prüfstand

Die Polizei will in Zukunft das Analysesystem VeRA einsetzen. Doch wird hier auch die Zweckbindung berücksichtigt?
Bild: Marcus Millo / iStock / Getty Images Plus
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Datenschutz bei der Polizei
Greift das geplante verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem (VeRA) der Polizei auf große Datenmengen zu, die nie für diesen Zweck gesammelt wurden? Das befürchtet der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) und fordert eine sorgfältige Überprüfung dieser Polizei-Software.

Polizei soll VeRA bekommen

Die bayerische Polizei will künftig das Verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem (VeRA) der Palantir Technologies GmbH einsetzen.

Die Idee ist: Wenn Experten des Landeskriminalamts wegen einer schweren Straftat – zum Beispiel nach einem Terroranschlag – ermitteln, können sie VeRA nutzen.

Die neue Software durchsucht dann alle Daten der Polizei, findet in Sekundenschnelle alles heraus, was bisher über den Verdächtigen bekannt ist – von der aktuellen Adresse über Autounfälle bis hin zu früheren Straftaten – und zeigt die Verbindungen als Netzwerk an.

Bayerisches Landeskriminalamt spricht von „bestmöglichem Datenschutz“

„Höchstmögliche Datensicherheit und bestmöglicher Datenschutz sind im Projekt VeRA wesentliche Eckpfeiler“, betont das Bayerische Landeskriminalamt.

„Die Software wird bei der Bayerischen Polizei erst dann im Wirkbetrieb eingesetzt, wenn das Fraunhofer-Institut SIT keine Hinweise auf Sicherheitslücken, Hintertüren, oder Verletzungen des hohen Sicherheitsstandards der Bayerischen Polizei erkennen kann.“

Fraunhofer-Institut prüft Software

Das Fraunhofer Institut SIT hat gerade den Zuschlag für eine Untersuchung des Quellcodes der Software erhalten und will die Ergebnisse Ende des Jahres in einem umfassenden Bericht präsentieren.

Die Prüfung hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann im Innenausschuss des Bayerischen Landtags versprochen, da es immer wieder Kritik an der geplanten neuen Polizei-Software gab.

BayLfD unterstützt VeRA nur bei existenziellen Notlagen

„Der Gesetzgeber muss absichern, dass die Software nur in existenziellen Notlagen zum Einsatz kommt”, fordert zum Beispiel Prof. Dr. Thomas Petri. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz fürchtet, dass VeRA sonst auch bei Ermittlungen nach Einbrüchen die Daten von Autounfällen automatisch auslesen werde, damit die Polizei schneller ermitteln könne.

Das Bundesverfassungsgericht gebe aber vor, dass die Polizei Daten grundsätzlich nur für den bestimmten Zweck verwenden dürfe, für den sie auch erhoben worden seien.

BayLfD fordert Gesetzesänderung

Deshalb ist der oberste bayerische Datenschützer überzeugt, dass für den Einsatz von VeRA zwingend eine Gesetzesänderung nötig ist.

„Das ist ein erheblicher Grundrechtseingriff. Der Gesetzgeber hat das zu legitimieren”, betont Professor Petri.

Skeptische Stimmen aus der Politik

Skeptische Stimmen zu VeRA kommen auch aus der Politik. Martina Renner, die innenpolitischen Sprecherin der Linkspartei im Bundestag, fürchtet, dass mit dem Programm Daten in die USA abgezweigt werden könnten.

Nancy Faeser, die heutige Bundesinnenministerin, hatte sich noch in ihrer Zeit als Vize-Chefin der hessischen SPD-Landtagsfraktion ebenfalls kritisch geäußert.

Bundesländer nutzen unterschiedliche Lösungen

Hessen und Nordrhein-Westfalen setzen inzwischen bereist auf ähnliche Software der Palantir Technologies GmbH.

Andere Bundesländer – wie Baden-Württemberg und Bremen – prüfen derzeit den Kauf von VeRA. Auch Hamburg ist daran interessiert und Mecklenburg-Vorpommern will eine Anschaffung nicht ausschließen.

Die drei Bundesländer Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg haben laut Handelsblatt dagegen klargemacht, dass sie vorerst auf einen Kauf verzichten wollen.

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Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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