Können Schulen, Behörden und Unternehmen Microsoft 365 datenschutzrechtskonform nutzen? „Nein“, sagt die Datenschutzkonferenz (DSK) in einer richtungsweisenden Bewertung. Sie hat eine Zusammenfassung der Arbeitsgruppenergebnisse veröffentlicht und bemängelt darin vor allem, dass es nach wie vor keine Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Auftragsverarbeitung für Microsofts eigene Zwecke gibt.
Der Datenschutz muss in der Entwicklungs- und Testphase von Software genauso gewährleistet sein wie in der Produktivphase. Doch Entwicklerteams benötigen meist erhöhte Zugriffsrechte. Einige Anbieter versprechen, hier datenschutzgerechte Lösungen zu finden.
DATEV Unternehmen online ist eine cloudbasierte Lösung, um Dokumente zwischen Unternehmen und Steuerberatern auszutauschen. Sie kommt in der Praxis v.a. in kleinen und mittleren Unternehmen zum Einsatz. Welche Einstellungen sind hier für den Datenschutz wichtig?
Greift das geplante verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem (VeRA) der Polizei auf große Datenmengen zu, die nie für diesen Zweck gesammelt wurden? Das befürchtet der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) und fordert eine sorgfältige Überprüfung dieser Polizei-Software.
Dürfen Schulen auch nach den Sommerferien noch Microsoft Teams für Videokonferenzen nutzen? Nein – sagen das Bildungsministerium und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz. Beide haben Bedenken wegen des Datenschutzes.
Zu unserer damals zweiten Folge haben wir mit Dr. Stefan Brink über die Zukunft des DSB gesprochen. Drei Jahre und eine Pandemie später sind wir schon weit in diese Zukunft eingetaucht. Das Cloudcomputing hat Top-Konjunktur. Wir sprechen mit dem LfDI Baden-Württemberg über seine Prüfungen der öffentlichen Stellen zum Cloud-Einsatz und was die Privatwirtschaft daraus ableiten kann.
Das TTDSG hat neue Regelungen zum Einsatz von E-Mail, Messenger und Videokonferenzsystemen geschaffen. Die Rechtslage hat sich dadurch gravierend geändert. Wichtig: Das gilt nicht nur für Anbieter von Kommunikationsdiensten, sondern auch für diejenigen, die sie nutzen.
Viele Beschäftigte wünschen sich, auch im beruflichen Umfeld Messenger nutzen zu können. Dafür müssen aber zahlreiche Punkte im Vorfeld geklärt sein. Zunächst die rechtliche Grundlage. Dann: Was soll der Messenger können, wofür soll er genau zum Einsatz kommen?
SAP bietet in seinen Produkten verschiedene Möglichkeiten, den Datenschutz zu verbessern. Allerdings muss bereits die Projektplanung diese Funktionen berücksichtigen. Sensibilisieren Sie die Beteiligten daher dafür, dass sie frühzeitig an den Datenschutz denken.