Soll-Ist-Abgleich: Microsoft 365 und Teams profitieren im Corona-Jahr 2020 besonders von dem gesteigerten Bedarf an Cloud-Lösungen. Und zugleich erklärt die Datenschutzkonferenz MS 365 für nicht einsetzbar. Unternehmen und öffentliche Anwender sehen sich in der Praxis mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert. Die Saarländische Datenschutzbeauftragte Monika Grethel erklärt im Podcast die Position der Aufsichtsbehörden und macht klar, was Unternehmen aus ihrer Sicht nun tun können.
Vom Videoanruf bis zur Gruppenkommunikation: Videokonferenzdienste sind zum zentralen Kommunikationsmittel in Zeiten von Corona geworden. Doch was passiert dabei mit personenbezogenen Daten?
Die Ampel steht auf rot – für Skype, Teams, Zoom und andere führende Videokonferenzsysteme. Die großen Anbieter fallen bei der aktuellen rechtlichen Kurzprüfung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) durch.
Die Checkliste hilft beratenden Datenschutzbeauftragten und Verantwortlichen dabei, den Entscheidungs- und Implementierungsprozess zu Videokonferenz-Diensten zu strukturieren.
Mit seiner Äußerung bezüglich Bußgelder für Lehrer sorgte der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für Aufregung. Aber ihn auf diese Aussage zu reduzieren wäre ungerecht, da er zum Thema „Datenschutz an Schulen“ schon seit Langem auf vielfältige Art und Weise aktiv ist. Im Interview sprechen wir mit Dr. Lutz Hasse über die aktuelle Problematik von Homeschooling und Datenschutz.
Video- und Telefonkonferenzen sind die Kommunikationsmittel der Stunde. Doch wie setzen wir diese technischen Möglichkeiten datenschutzfreundlich ein? Tipps gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
Die Datenschutz-Diskussion zu Microsoft Windows 10 hat bei zahlreichen Unternehmen das Thema „Telemetrie-Daten“ auf die Agenda gebracht. Doch Windows 10 ist nur ein Beispiel von vielen.
Die Umsätze mit mobilen Apps in Deutschland sind auf einem Rekordhoch. Leider gilt das auch für die mobilen Datenrisiken. Viele Apps kollidieren mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch es gibt Lösungen, wie Apps datenschutzkonform werden. Ein Beispiel: die AVARE-App.
Nicht nur Brandmelder können einen Fehlalarm auslösen. Auch die IT-Sicherheit macht Fehler. Reagieren die Mitarbeiter darauf falsch, ist der Datenschutz in Gefahr. Machen Sie False Positives, also falsche Alarme, deshalb zum Thema in Ihrer Datenschutz-Unterweisung.