Stichtag 27. Dezember 2022
Die „alten“ Standardvertragsklauseln behalten nur noch bis zum 27. Dezember 2022 ihre Gültigkeit. Nach diesem Stichtag sind Unternehmen und Organisationen verpflichtet, die neuen EU-Standarddatenschutzklauseln einzusetzen.
Neue EU-Standarddatenschutzklauseln seit Juni 2021
Die neuen Standardvertragsklauseln hat die Europäische Kommission bereits im 4. Juni 2021 mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 erlassen und Vertragsmuster für verschiedene Situationen vorgelegt (wir berichteten).
Sie sollen eine rechtskonforme Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer möglich machen – und natürlich die alten Klauseln ablösen.
Alte Standardvertragsklauseln bald ungültig
Alte Standardvertragsklauseln nach Beschluss 2010/87/EU durften für eine Übergangsfrist noch bis zum 26. September 2021 für Neuverträge verwendet werden.
Diese Verträge – und alle anderen, die noch mit den alten Klauseln arbeiten – müssen bis zum 27. Dezember 2022 auf die neuen Standarddatenschutzklauseln umgestellt werden. Sonst drohen Beanstandungen oder die Verhängung eines Bußgelds durch die Datenschutzaufsichtsbehörden.