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31. Oktober 2024

Terminbuchungstools für Arztpraxen

DP+
Terminbuchungstools und Datenschutz: Gemäß dem Need-to-know“-Prinzip dürfen nur die Beschäftigten Zugriff auf das Tool erhalten, für die dies erforderlich ist. Die zuständigen Beschäftigten müssen regelmäßig datenschutzrechtlich sensibilisiert und geschult werden.
Bild: iStock.com/AndreyPopov
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Datenschutz im Gesundheitssektor
Als Alternative zur klassischen Terminvereinbarung per Telefon bieten viele Arztpraxen mittlerweile Online-Tools an. Diese haben allerdings die Anforderungen aus der ­DSGVO zu erfüllen.

Terminbuchungstools, über die Patientinnen und Patienten – zumeist direkt über die Homepage der jeweiligen Praxis – eine freie Uhrzeit bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt auswählen und ggf. sogar konkrete Untersuchungen buchen können, etablieren sich zunehmend. Auch wenn dieser komfortable Patientenservice die Organisation von Arztgesprächen und -behandlungen erleichtert, bestehen bei derartigen Tools aus datenschutzrechtlicher Sicht Risiken.

Verarbeitung von ­Gesundheitsdaten

So geht eine solche Terminbuchung – entgegen der weitläufigen Ansicht – regelmäßig mit einer Verarbeitung von Gesundheitsdaten einher. Dies betrifft zumindest die Information, dass jemand einen ärztlichen Termin wünscht und – je nach Ausgestaltung des Tools bzw. der medizinischen Fachrichtung der Ärztin bzw. des Arztes – möglicherweise auch, was der Anlass dieses Termins ist.

Vor diesem Hintergrund müssen Arztpraxen die Vorgaben aus Art. 9 Datenschutz-Grundverordnung (­DSGVO) beachten. Gemäß Art. 9 Abs. 1 ­DSGVO ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten grundsätzlich verboten, es sei denn, ein Anwendungsfall in Art. 9 Abs. 2 ­DSGVO erlaubt diese Verarbeitung.

Wichtig
Der Einheitlichkeit halber sollten Verantwortliche annehmen, dass wegen des Schutzcharakters von Art. 9 ­DSGVO und aufgrund des medizinischen Kontexte auch die Namen und Kontaktdaten von Patientinnen und Patienten im Online-Terminbuchungstool in den Anwendungsbereich der besonderen personenbezogenen Daten na…

Conrad S. Conrad Elena Folkerts
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Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad ist Volljurist und Senior Berater Datenschutz bei der datenschutz nord GmbH am Standort Hamburg.
Elena Folkerts
Elena Folkerts
Elena Folkerts, M.A., arbeitete zunächst in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Softwareunternehmens und ist nun für einen der bundesweit führenden Dienstleister im Bereich Datenschutz tätig.
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