Vier Kameras schützen eine teure Werbetafel
Auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums befindet sich eine große LED-Werbetafel. Ihr Wert beträgt ungefähr 200.000 Euro. Der Eigentümer will nicht riskieren, dass sie beschädigt wird. Deshalb baut er zu ihrem Schutz vier Überwachungskameras auf.
Gestritten wird nur noch um eine einzige Kamera
Der Datenschutzaufsicht gefällt dies zunächst insgesamt nicht. Bei allen vier Kameras hat sie irgendetwas zu beanstanden. Bei drei Kameras einigt sich der Eigentümer mit ihr, und sie gibt sich insoweit zufrieden. Anders sieht es dagegen bei der vierten Kamera aus. Diese Kamera akzeptiert die Datenschutzaufsicht weiterhin nicht.
Eine private Videoüberwachung öffentlicher Straßen ist unzulässig
Der Grund: Diese Kamera überwacht den Bereich, der die vorbeiführende Bundesstraße mit dem Parkplatz des Einkaufszentrums verbindet. Dieser Bereich ist öffentlicher Verkehrsraum. Und die gezielte heimliche Überwachung von Personen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist nach Auffassung der Datenschutzaufsicht unzulässig.
Der Eigentümer will abschalten, aber nicht abbauen
Zähneknirschend wäre der Eigentümer bereit, diese Kamera abzuschalten. Das reicht der Datenschutzaufsicht jedoch nicht. Sie hält eine bloße Abschaltung der Kamera für ungenügend.
Denn die Abschaltung allein ändere nichts daran, dass von der Kamera weiterhin ein Überwachungsdruck ausgehe. Außerdem könnte es sein, dass die Kamera doch wieder in Betrieb genommen wird. Denn technisch bleibt sie ja nach wie vor voll funktionsfähig.