Startseite Verarbeitungstätigkeiten Videoüberwachung: Beispiel für ein vorgelagertes Hinweisschild
Dies ist ein Beispiel für ein vorgelagertes Hinweisschild nach Art. 13 DSGVO bei Videoüberwachung.
Bei diesem und dem Muster für ein vollständiges Informationsblatt handelt sich zwar lediglich um – von den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte – Beispiele, d.h. die Verantwortlichen können ihren gesetzlichen Informationspflichten auch mithilfe anders gestalteter Blätter nachkommen.
Allerdings müssen nach Auffassung der Aufsichtsbehörden in jedem Fall mindestens die in den Mustern genannten Pflichtinhalte in einem Aushang am Ort der Videoüberwachung gut erkennbar sein, und Verantwortliche müssen die genannten „weiteren Pflichtinformationen“ betroffenen Personen auf Anfrage mitteilen.
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