Was muss ein Verantwortlicher nach dem Urteil des VG Hannover beachten, wenn er
Echtzeit-Leistungsdaten seiner Beschäftigten verarbeiten und verwenden will?
Datenminimierung ist ein wichtiger Beitrag zum Datenschutz in Unternehmen und Behörden - und dazu, Prozesse zu optimieren. Wer korrekt ausmistet oder von Anfang an auf nicht erforderliche Daten verzichtet, spart sich Kosten, Arbeitszeit und CO2.
Über Telefonie, Chat, Videokonferenzen, Webinare, Bildschirmfreigaben und Dateiübermittlung bis hin zur Einbindung externer Apps und Funktionalitäten ist (fast) alles möglich. Für das Beschäftigungsverhältnis bedeutet das einige datenschutzrechtliche Gefahren. Um diesen Gefahren praxisorientiert begegnen zu können, ist es notwendig, entsprechende unternehmens- oder behördeninterne Regelungen zu schaffen.
Wer nicht weiß, warum er eigentlich bestimmte personenbezogene Daten verarbeitet, hat ein massives Problem. Und das nicht nur mit der Datenschutzaufsicht, sondern oft auch mit den eigenen Prozessen. Also gilt es, sich im Vorfeld einer Verarbeitung den Zweck bewusst zu machen.
Welches sind die wichtigsten Punkte, die Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche prüfen müssen, bevor sie sich für einen Messenger-Dienst einscheiden?