Mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. f brachte die DSGVO eine neue Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: das „berechtigte Interesse“. Was genau verbirgt sich dahinter, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Verarbeitung personenbezogener Daten darauf stützen zu können?
Da das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage eine Abwägung erfordert, ist es sinnvoll, mehr ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmen als den reinen DSGVO-Artikel. Die Vorlage zeigt, wie das aussehen kann.
Für die Struktur des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten bietet dieses ausgearbeitete Muster für Bildungsträger eine Vorlage. Es berücksichtigt die Grundsätze der Datenschutzkonferenz.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und andere Gesundheitsdaten erfordern eine besondere Behandlung im Unternehmen oder in der Behörde. Die Arbeitsanweisung gibt Ihnen ein Muster an die Hand, um den datenschutzkonformen Umgang mit solchen Unterlagen zu gewährleisten.
Wie wehrt man sich, wenn jemand einen ungefragt filmt oder mit dem Smartphone fotografiert? Das Merkblatt hilft, in solchen Situationen richtig zu reagieren.
Die DSGVO bringt einige Änderungen auch in puncto Datenschutzbeauftragter. Was ist nun inhaltlich zu beachten? Das Muster zeigt eine mögliche Form der Bestellung.
Stellt ein Unternehmen neue Mitarbeiter ein, ist auch aus Datenschutzgründen vieles zu berücksichtigen. Das Muster zum Onboarding deckt die wichtigsten Punkte ab.