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01. November 2024

Einführung einer digitalen Brieftasche für EU-Bürger

DP+
Mit einer neuen Verordnung hat die EU die Grundlage dafür geschaffen, eine digitale Brieftasche einzuführen. In dieser EU-ID-Wallet können Bürgerinnen und Bürger wichtige Daten und Dokumente speichern.
Bild: iStock.com/dem10
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Novellierte EU-Verordnung „eIDAS 2.0“
Um die Digitalisierung zu beschleunigen, haben die zuständigen EU- Stellen die eIDAS-Verordnung umfassend geändert und ergänzt, oft „eIDAS 2.0“ genannt. Verantwortliche werden sich v.a. auf technische Anpassungen von Authentifizierungsprozessen einstellen müssen.
Die Europäische Union hat die bisherige eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/214 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt vom 23.07.2014) geändert: Neu ist die Verordnung (EU) Nr. 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2024 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität.

Diese Vorgabe ist am 20.05.2024 in Kraft getreten. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Die nationalen Gesetzgeber müssen sie also nicht erst umsetzen.

Digitale ­Brieftasche geschaffen

Schwerpunktmäßig befasst sich die Änderungsverordnung mit der sogenannten EU-ID-Wallet. Das bedeutet nichts anderes, als einen Rechtsrahmen festzulegen, um eine digitale Brieftasche zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen. In dieser können alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ihre digitalen Identitäten aufbewahren.

Die neue Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, innerhalb von 24 Monaten nach Annahme der Durchführungsrechtsakte (siehe unten) ihren Bürgerinnen und Bürgern eine solche EU-ID-Wallet zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung durch die Bevölkerung soll freiwillig sein.

Die EU-ID-Wallet soll höchstwahrscheinlich als Smartphone-App eine Online- und Offline-Identifizierung aller europäischen Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Dabei soll die App auch über nationale Grenzen hinweg im EU-Raum nutzbar sein.

In der EU-ID-Wallet sollen sich …

Andrea Gailus
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Andrea Gailus
Andrea Gailus
Rechtsanwältin Andrea Gailus ist in eigener Anwaltskanzlei tätig und befasst sich neben dem Zivilrecht schwerpunktmäßig mit IT- und Datenschutzrecht.
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