Um nachvollziehbar zu machen, wie die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland Geldbußen gegen Unternehmen bemessen, hat die Datenschutzkonferenz, das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, ein Bußgeldkonzept veröffentlicht.
Es geht in mehreren Schritten vor, wobei nur die ersten Schritte reine Rechen- bzw. Zuordnungsvorgänge sind. Die weiteren Schritte benötigen schon eine Einschätzung zur Art und zu den Umständen des Datenschutzverstoßes.
Daher kann dieser Bußgeldrechner Ihnen auch nur Mindest- und Maximalgeldbußen nennen. Es wird immer auf den Einzelfall angekommen, wenn eine Aufsichtsbehörde beurteilen muss, welches Bußgeld wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. So fordert es Art. 83 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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Bitte geben Sie hier den gesamten weltweit erzielten Vorjahresumsatz (in €) an:
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Im nächsten Schritt müssen Sie beurteilen, in welche Kategorie Ihr Verstoß fällt. Welche Verstöße in welche Kategorie gehören, sehen Sie, wenn Sie die Informationen hinter dem öffnen.
Bitte wählen Sie die Art des Verstoßes:
Was ist ein formeller Verstoß?
Formelle Verstöße sind Verstöße gegen ...
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Was ist ein materieller Verstoß?
Materielle Verstöße sind Verstöße gegen ...
Info schließen
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Schätzen Sie nun den Schweregrad des Verstoßes ein. Kriterien dazu liefert Art. 83 Abs. 2 DSGVO:
Wählen Sie den Schweregrad der Tat:
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Ist kein maximales Bußgeld angegeben, so gilt:
Die Aufsichtsbehörden müssen darauf achten , dass sie den einzelfallbezogenen Bußgeldrahmen nicht überschreiten (2 % bzw. 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs).
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Die errechneten Beträge sind keine Endsummen. Denn die Aufsichtsbehörden werden in einem weiteren Schritt die Geldbuße anpassen. Sie werden alle für und gegen den Betroffenen sprechenden Umstände berücksichtigen, soweit diese bisher noch nicht eingeflossen sind. Hierzu zählen insbesondere sämtliche täterbezogenen Umstände (vgl. Kriterienkatalog des Art. 83 Abs. 2 DSGVO) sowie sonstige Umstände, wie z.B. eine lange Verfahrensdauer oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens. Das kann unser Bußgeldrechner leider nicht abbilden.